Wien-Brigittenau

Brutale Bluttat in Wien: Schizophrener Sexarbeiter-Mörder eingewiesen

In Wien geschockt: Ein 27-jähriger Afghane ersticht drei Sex-Arbeiterinnen in einem Erotik-Club und wird als schuldunfähig in eine Klinik eingewiesen – die brutale Tat erschüttert die Stadt!

Wien ist Schauplatz eines schockierenden Verbrechens gewesen, das die Stadt erschütterte: Ein 27-jähriger Afghane, Ebadullah A., wurde vor Gericht wegen des Mordes an drei Sex-Arbeiterinnen angeklagt. Die brutale Tat geschah am 23. Februar 2024 in einem Erotik-Club in Wien-Brigittenau, wo A. die Frauen mit insgesamt rund 100 Messerstichen ermordete. Dieser gewaltsame Vorfall führte zu einem umfangreichen Prozess, der die Aufmerksamkeit der gesamten Nation auf sich zog.

Am Montag wurde der Täter für schuldig befunden, jedoch als schuldunfähig eingestuft. Eine psychiatrische Untersuchung ergab, dass er an einer schweren Form der paranoiden Schizophrenie leidet. Der Sachverständige Peter Hofmann bestätigte, dass A. unter einer nachhaltigen psychischen Erkrankung leidet und als hochgefährlich gilt. So hielt er es für medizinisch ''äußerst unwahrscheinlich'', dass jemand sich an eine solch gewaltsame Tat nicht erinnern kann, wie es A. behauptete.

Psychische Probleme und die Vorstellung von Bedrohung

Mit Blick auf die Hintergründe gab es bereits lange vor der Tat Anzeichen für eine psychische Störung. A. sah in einer Flüchtlingshelferin, die ihm nahe war, eine Hexe und war überzeugt, dass sie seine Gedanken und Gefühle manipuliere. Die ermordeten Frauen betrachtete er fälschlicherweise als Komplizen dieser Helferin, was zu seinem brutalen Übergriff führte.

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Die Geschworenen erkannten dann in einem einstimmigen Urteil die Schuld des Täters, jedoch führten sieben von acht Geschworenen zu dem Schluss, dass A. schuldunfähig ist. Letztlich wird er auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wo seine geistige Gesundheit behandelt werden kann. Verteidiger Philipp Springer äußerte sich erleichtert über das Urteil und betonte, dass die Gerichtsverhandlung gezeigt habe, dass es sich um einen kranken Menschen handele.

Auswirkungen des Urteils

Obwohl die Tat furchtbar war, war das Urteil des Gerichtes für alle Beteiligten eine leichte Erleichterung. Dies zeigt die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen und deren Konsequenzen. Die Morde an den drei Frauen, die als Opfer von Gewalt und Stigma wahrgenommen werden, werfen Fragen zur Sicherheit von Sex-Arbeiterinnen im Allgemeinen auf.

Das Gericht hat nun gerichtlich entschieden, dass Ebadullah A. nicht in die Gesellschaft zurückkehren kann, eine Rückkehr nach Afghanistan ist für ihn jedoch ausgeschlossen. Dies sichert zumindest kurzfristig die Sicherheit vor weiteren möglichen Angriffen.

Diese tragischen Ereignisse und ihre juristische Aufarbeitung werden sicherlich auch weiterhin eine breite Diskussion über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Menschen im Prostitutionsmilieu und das wichtige Thema seelischer Gesundheit anstoßen.


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Quelle
20min.ch

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