Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Complexity Science Hub in Wien hat alarmierende Ergebnisse zu Zugverspätungen ans Tageslicht gebracht. Unter der Leitung von Vito Servedio wurde untersucht, wie einzelne verspätete Züge das gesamte Schienennetz belasten und zu enormen Kosten für die Bahnbetreiber führen. Die Studie, wie im Fachjournal „npj Sustainable Mobility and Transport“ beschrieben, befasst sich mit der kritischen Verbindung von Zugverspätungen und deren Auswirkungen auf nachfolgende Verbindungen und zeigt auf, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Ansprüche und Entschädigungen für Fahrgäste
Die Situation für Fahrgäste wird durch gesetzliche Regelungen weiter kompliziert. Laut den Vorgaben der Eisenbahnverkehrs-Verordnung sind Bahnunternehmen verpflichtet, für Verspätungen und Zugausfälle Entschädigungen anzubieten. Kommt ein Fahrgast mit mehr als einer Stunde Verspätung an, erhält er 25 % des Fahrpreises zurück, bei einer Verspätung von 120 Minuten sind es sogar 50 %. Diese Entschädigungen gelten allerdings nur, wenn keine „höhere Gewalt“ vorliegt, wie etwa extreme Wetterbedingungen. So kann ein Reisender, der aufgrund eines ausgefallenen Zuges ein Taxi nehmen muss, bis zu 120 Euro erstattet bekommen, um seine Reise fortzusetzen, sofern die Umstände es erfordern, wie die Webseite des EBA ausführlich darlegt.
Des Weiteren gewährleistet das Gesetz, dass die Bahngesellschaften bei längeren Verspätungen wiederum für die Verpflegung der Fahrgäste sorgen müssen. Fällt der letzte Zug aus und der Fahrgast kann sein Ziel nicht bis Mitternacht erreichen, darf er auf alternative Verkehrsmittel umsteigen, wodurch die Rechte der Reisenden weiter gestärkt werden.
Mit der jüngsten Forschung wird deutlich, dass die Ursachen für diese Verspätungen tiefer liegen und es an der Zeit ist, die Abläufe im Bahnverkehr zu überprüfen. Während die Fahrgäste ihre Ansprüche geltend machen können, müssen die Betreiber an effizienten Lösungen arbeiten, um verspätete Züge in Zukunft zu minimieren, als NOEN berichtet und die rechtlichen Anforderungen des EBA erläutert.
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