Wien

Verbotene Dauerrabattklausel der Allianz vom OLG Wien für unzulässig erklärt

Intrigante Entscheidung des OLG Wien zu Versicherungsklausel: Benachteiligung oder gerechtes Urteil?

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat kürzlich eine Dauerrabattklausel der Allianz als unzulässig eingestuft. Dies steht im Zusammenhang mit einer laufenden Debatte über die Rechtmäßigkeit solcher Klauseln. Bereits in der Vergangenheit haben Gerichte ähnliche Klauseln als nicht rechtsgültig bewertet, darunter die Laufzeitrabattklausel der Grazer Wechselseitigen, die vom OLG Graz beanstandet wurde.

Die unzulässigen Klauseln der Allianz

Die beanstandeten Klauseln der Allianz betreffen einen Hinweis auf Prämiennachlässe für langjährige Vertragsdauer in verschiedenen Versicherungssparten. Die Berechnung der Jahresprämie basiert auf zehnjähriger Vertragsdauer und beinhaltet entsprechende kalkulatorische Vorteile. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung müssen Versicherungsnehmer den erhaltenen Dauerrabatt teilweise zurückzahlen, was als gröblich benachteiligend eingestuft wurde.

Das OLG Wien stellte fest, dass die Rückzahlungsverpflichtung der Klausel nicht degressiv ist, was dazu führt, dass Versicherungsnehmer bei früher Vertragsauflösung möglicherweise mehr zurückerstatteten müssen, als sie Rabatte erhalten haben. Dieser Fall ähnelt einem früheren Verbandsverfahren, das vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wurde.

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Eine weitere Klausel ermöglichte ein jährliches Kündigungsrecht nach drei Jahren für beide Vertragspartner. Jedoch wurde auch diese Klausel als gesetzwidrig eingestuft, da sie Nachzahlungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung vorsah.

Folgen für Versicherungsnehmer

Das Urteil des OLG Wien hat direkte Auswirkungen auf Versicherungsnehmer, die aufgrund der Dauerrabattklausel Zahlungen geleistet haben. Sie haben nun die Möglichkeit, diese Beträge zurückzufordern. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat einen Musterbrief vorbereitet, um diesen Prozess zu erleichtern.

Das Urteil ist rechtskräftig und die nichtigen Klauseln dürfen nicht mehr verwendet werden. Versicherungsunternehmen müssen innerhalb von sechs Monaten Änderungen vornehmen, um die Anwendung dieser Klauseln zu unterlassen.

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Der Klagsvertreter, Dr. Stefan Langer, betonte die Bedeutung des Urteils für die faire Behandlung von Versicherungsnehmern und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

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