
Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, wird die juristische Aufklärung des Vorfalls ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) sowie gegen sechs weitere Personen aus ihrer Behörde. Es besteht der Verdacht auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, jedoch nicht gegen alle Verdächtigen im gleichen Maße, wie oe24.at berichtet.
Der Airbus A320, der am 9. Juni 2024 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien war, geriet in eine Gewitterzelle. Ein Notruf mit dem Signal "Mayday" wurde abgesetzt, doch die Maschine landete sicher am Flughafen Wien-Schwechat. Glücklicherweise gab es unter den Passagieren keine Verletzten, der Airbus selbst erlitt jedoch erhebliche Schäden.
Ermittlungen und Verdachtsmomente
Die Ermittlungen intensivierten sich, nachdem vor etwa drei Wochen Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium beschlagnahmt wurden. Diese Aufzeichnungen waren von der SUB nicht freiwillig herausgegeben worden. Passagieranwalt Wolfgang List hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, in der Verdacht auf Korruption und andere Straftaten geäußert wurde. Die Wiener Anklagebehörde prüfte den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Der SUB-Zwischenbericht bezeichnet den Vorfall als "Incident" und nicht als "Unfall". Anwalt List bemängelte, dass die SUB die Veröffentlichung wichtiger Aufzeichnungen, wie des Cockpit Voice Recorders und des Flugdatenschreibers, verhinderte. Die betroffenen Verfahren wurden mittlerweile von der Leiterin der SUB und den weiteren Verdächtigen abgegeben. Internationale Privatgutachten kommen zu dem Schluss, dass es sich um einen "schweren Störfall" handelte.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen zu untersuchen. Ihre Untersuchung dient primär der Unfallprävention und erfolgt unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren. Insbesondere untersucht die BFU Vorfälle, wenn bedeutende Erkenntnisse für die Luftfahrtsicherheit zu erwarten sind, wie bfu-web.de erläutert.
In diesem speziellen Fall muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war. Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Korneuburg weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Angesichts des Umfangs der Maßnahmen und Erhebungen ist ein Ende des Ermittlungsverfahrens noch nicht absehbar.
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