Im Rechtsstreit über angebliche üble Nachrede zwischen dem ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und dem Regisseur Milo Rau steht eine neue Verhandlung im Raum. Strache hat Rau verklagt, nachdem dieser in einem Interview mit der Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek im Jahr 2024 den Vorwurf erhoben hatte, Strache habe das SS-Lied „Wir schaffen die siebte Million“ gesungen. Die Verhandlung am Landesgericht für Strafsachen in Wien wurde jedoch erneut vertagt, da Milo Rau, der für die Uraufführung seines Stücks „Rage“ derzeit in Stockholm probt, nicht persönlich erschienen ist und sich durch seinen Anwalt vertreten ließ, wie vienna.at berichtet.
Die Richterin äußerte sich verärgert über Raus wiederholte Abwesenheit und bezeichnete dies als Verschwendung von Steuergeldern. Ihr zufolge müsse Raus Verteidiger ihn für einen neuen Termin im kommenden März vor Gericht bringen. Der Vorwurf gegen Strache war bereits zuvor Gegenstand eines anderen Verfahrens, was die Lage weiter verkompliziert.
Frühere Verurteilung des Verlags
Im vergangenen September wurde der Berliner Verbrecher Verlag zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Dies geschah, weil in einem Buch des Autoren Milo Rau mit dem Titel „Widerstand hat keine Form, Widerstand ist die Form“ die gleiche Behauptung über Strache aufgestellt wurde. Das Urteil, das am Donnerstag vom Wiener Landesgericht gefällt wurde, zwingt den Verlag zur Veröffentlichung der Entscheidung in der Wochenzeitung „Falter“, wie Die Presse dokumentiert. Der Verlag hat mittlerweile angekündigt, eine korrigierte Neuauflage des Buches zu erstellen und den umstrittenen Teil auszuschneiden.
Die Verlagsleitung hat eine öffentliche Entschuldigung in sozialen Medien und auf der offiziellen Homepage veröffentlicht. In diesem Statement wird die Behauptung über Strache als unwahr widerrufen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese Entschuldigung von Straches Anwalt wahrgenommen wird, der sie als nicht ausreichend ernsthaft kritisierte, da sie keine persönliche Entschuldigung beinhaltete.
Rechtliche Schritte und politische Relevanz
Zusätzlich zu den rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus Raus Aussagen resultieren, wurden seitens Straches Anwalt weitere rechtliche Schritte angekündigt. Diese sind notwendig, da Rau die besagte Behauptung in einem anderen Kontext bereits 2024 geäußert hatte. Dabei bezog sich Rau auf die sogenannte „Liederbuch-Affäre“, in der NS-verherrlichende Texte ans Licht kamen.
Die Situation um den Ex-FPÖ-Chef und die Vorwürfe, die in der Öffentlichkeit aufwühlend diskutiert werden, zeigen die brisante Verbindung zwischen Kunst, Medien und politischen Realitäten. Strache war bei der letzten Verhandlung nicht anwesend und ließ sich durch seinen Anwalt vertreten. Beide Parteien haben nun drei Tage Zeit, um mögliche Rechtsmittel zu erheben, bevor das Urteil rechtskräftig wird.