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Die Supermarktkette Spar sieht sich derzeit mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Bis zu 2.500 Produkte werden unter dem Motto „Immer billig“ beworben, jedoch gibt es erhebliche Bedenken bezüglich der Preistransparenz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Klage erhoben, da er mögliche Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) sieht. Exxpress berichtet, dass es insbesondere um die fehlende Angabe des jeweils niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage bei Rabattaktionen geht.

Der Rechtsstreit wurde am Handelsgericht Wien eröffnet, wo die ersten Verhandlungen zur Klage stattfanden. Die Anwälte von Spar argumentieren, dass die Werbemaßnahmen nicht unter den Paragraf 9a des PrAG fallen. In der Folge wurde ein zweiter Verhandlungstermin angesetzt, der für den 27. April anberaumt ist und der unter anderem die Einvernahme von Zeugen umfassen wird. Spar hat zudem betont, dass die beworbenen Preise für mindestens drei Monate stabil bleiben sollen.

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Hintergrund der Klage

Der VKI kritisiert, dass die echten Einsparungen für Konsumenten oft schwer nachvollziehbar sind und verweist auf gesetzliche Vorgaben, die seit einer Novelle im Jahr 2022 gelten. Diese Gesetzesänderungen sind Teil der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Preistransparenz, die verlangt, dass beim Angebot von Preisermäßigungen der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Vienna.at berichtet zudem, dass der VKI in diesem Kontext auch gegen andere große Lebensmittelhändler wie Billa, Hofer und Lidl klagt.

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Ein zentrales Anliegen der EU-Richtlinie ist es, irreführende Rabatt-Ausweisungen zu verhindern. Die Richtlinie trat am 28. Mai 2022 in Kraft und umfasst neue Vorgaben zur Preisangabenpflicht, die dem Handel helfen sollen, sein Preisimage zu verbessern. Simon-Kucher hebt hervor, dass es entscheidend ist, die IT-Infrastruktur anzupassen, um vollständige Preisinformationen für die letzten 30 Tage bereitstellen zu können.

Unklarheiten und Herausforderungen

Ein weiterer Streitpunkt dreht sich um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die nach Ansicht der VKI-Anwältin teilweise „richtlinienwidrig“ erfolgt. In der Diskussion wurden auch mögliche Ungleichbehandlungen bei Rabatten aufgrund des Mindesthaltbarkeitsdatums thematisiert. So entfällt bei schnell verderblichen Produkten die Pflicht zur Angabe des vorherigen niedrigsten Preises, was zusätzliche Verwirrung stiftet. Die Anwälte von Spar kritisieren die Klage als „überschießend“, da sie sich nur auf einige Filialen beziehe.

Die anhaltenden rechtlichen Auseinandersetzungen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen der gesamte Lebensmittelhandel steht. Um den Anforderungen der EU-Richtlinien gerecht zu werden und mehr Transparenz zu bieten, muss die Branche ihre Strategien in der Preisgestaltung überdenken.