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Sonderwochengeld & Arbeitsmarktintegration: Neue Schritte für werdende Mütter und ukrainische Flüchtlinge in Österreich

"Neue Regelungen für Schwangere in Elternkarenz: Sonderwochengeld und verstärkte Digitalisierung beim AMS"

Im Sozialausschuss wurden heute wichtige Verbesserungen für Mütter oder werdende Mütter diskutiert. Besonders hervorgehoben wurde die Situation von Frauen, die während der Elternkarenz erneut schwanger werden und somit nach dem Ablauf des Kinderbetreuungsgeldes keinen Anspruch auf Wochengeld haben. Diese Gruppe von Frauen ist aufgrund ihrer karenzierten Beschäftigung nicht pflichtversichert und erhält daher normalerweise kein Wochengeld. Um diese Lücke zu schließen, wird ein Sonderwochengeld eingeführt. Dies soll den werdenden Müttern eine zusätzliche Unterstützung bieten, betonte ÖVP-Abg. Michael Hammer während der Sitzung.

Das Sonderwochengeld wird in Höhe des erhöhten Krankengeldes acht Wochen vor und nach der Geburt des Kindes gezahlt. Bei besonderen Umständen wie Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen kann das Sonderwochengeld bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung gewährt werden. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. September 2022 in Kraft, und Anträge können bis zum 30. Juni 2025 von allen betroffenen Personen gestellt werden, die vor der Verabschiedung des Gesetzes im Mutterschutz waren. Die Finanzierung erfolgt zu 70 Prozent aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), während die restlichen 30 Prozent von der Sozialversicherung getragen werden.

Eine weitere Neuerung betrifft die Digitalisierung beim AMS. Zukünftig sollen Anträge auf Arbeitslosengeld und die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeitern und Kunden vorrangig elektronisch abgewickelt werden. Personen, die nicht in der Lage sind, elektronisch Anträge zu stellen, können weiterhin persönlich vorsprechen. Diese Maßnahme soll die elektronische Antragstellung beim AMS stärken. Die gesetzlichen Änderungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft, um dem AMS genügend Zeit für die technischen Vorbereitungen zu geben.

Zusätzlich wurde auf der Tagesordnung diskutiert, Flüchtlinge aus der Ukraine, die in den Arbeitsmarkt integriert sind, den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Form einer "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in den letzten 24 Monaten mindestens zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren oder als Versicherte nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) selbstständig tätig waren. Außerdem ist geplant, vertriebene ukrainische Jugendliche in die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr einzubeziehen, um die Gap zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang zu schließen, betonte Hammer.

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