
Ungarn steht erneut im Fokus kritischer Stimmen aus der Europäischen Union, da die Regierung unter Viktor Orbán ein faktisches Verbot der Budapest-Pride Parade plant. David Stögmüller, der LGBTIQ+-Sprecher der Grünen, bezeichnet dies als „inakzeptablen Angriff auf die Menschen- und Grundrechte der queeren Community“. Stögmüller fordert die EU auf, umgehend zu handeln und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um dem Druck auf die queere Community in Ungarn entgegenzuwirken. Der geplante Gesetzesentwurf zielt darauf ab, nicht-heteronormative Lebensweisen weiter zu marginalisieren. In Reaktion auf diese Situation haben die Grünen Andersrum zusammen mit anderen queeren Organisationen eine spontane Demonstration für Donnerstag, den 20. März, um 19 Uhr vor der ungarischen Botschaft in Wien angekündigt, um Solidarität mit der ungarischen LGBTIQ+-Community zu zeigen. „Wir schauen nicht weg, wenn Vielfalt mit Verboten bekämpft wird“, betonen Stögmüller und seine Mitstreiter.
Rechtsstaatsverletzungen und internationale Klagen
Die EU-Kommission plant unterdessen, Ungarn erneut vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Dies geschieht wegen mutmaßlicher Verstöße gegen europäisches Recht, die in dem neuen nationalen Gesetz zur „Verteidigung der Souveränität“ verankert sind. Laut der EU betrifft dies insbesondere grundlegende Prinzipien der Demokratie, die freie Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit. Das Gesetz, das im Dezember verabschiedet wurde, führt auch zu einer Ausweitung des bestehenden Verbots der Parteienfinanzierung aus dem Ausland auf Vereine und Organisationen. Kritiker befürchten, dass das neue „Amt für Souveränitätsschutz“ einen beträchtlichen Ermessensspielraum hat, der die Arbeit von NGOs und Journalisten erheblich einschränken könnte. Der Grüne Abgeordnete Daniel Freund vergleicht das Gesetz mit den Taktiken der Regierung von Wladimir Putin und warnt vor seinen verheerenden Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft in Ungarn. Sollte die Klage erfolgreich sein, drohen Ungarn empfindliche Geldstrafen, die bei einer anhaltenden Weigerung, dem Urteil Folge zu leisten, noch steigen könnten, wie bereits durch frühere Rechtsverletzungen geschehen ist, die zu einer Strafe von 200 Millionen Euro führten.
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