Ein jüngster Vorfall am 25. Oktober 2023 in Wien sorgt für Aufregung: Der Polizei gegenüber der gehörlosen Radfahrerin Tina B. (32, Name geändert) wurde massive Gewalt vorgeworfen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Polizisten bei der Festnahme übertrieben gewalttätig vorgingen. Tina B. wurde ohne Grund fixiert und brutal zu Boden geworfen, was mittlerweile zu einer Klage gegen die Republik geführt hat. Trotz ihrer Strafe von 140 Euro wegen eines Verkehrsdelikts, war zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von ihr ausgegangen. Ihr Anwalt Gregor Klammer kritisierte die niederschmetternde Entschädigung von nur 4,17 Euro und fordert nun 1.000 Euro Schmerzensgeld sowie 160 Euro Haftentschädigung. Tina leidet nach der rechtswidrigen Festnahme unter starken Schmerzen, Stress und Panikattacken. Ihr Anwalt bezeichnet die Situation als extrem untragbar, da die Behandlungskosten mittlerweile auf 4.560 Euro geschätzt werden, jedoch nur der Betrag von 1.000 Euro vor Gericht geltend gemacht wird, wie heute.at berichtet.
Finanzskandal um WohnSachWerte eG
Parallel zu dem Vorfall in Wien steht ein massiver Finanzskandal im Raum: Die WohnSachWerte eG in Weiden hat bundesweit etwa 27.000 Einzahler betrogen. Bei einer Gläubigerversammlung in Weiden wurde deutlich, dass Anwälte wie Jens Reime rund 60 Geschädigte vertreten, die unwissentlich in eine betrügerische Falle geraten sind. Viele dieser Betroffenen erinnern sich erst Monate später an die unrechtmäßigen Abzüge von ihrem Gehalt, die durch die Wohnungsbaugenossenschaft ohne jegliche vertragliche Vereinbarung erfolgten. Ihre Schäden belaufen sich zwischen 200 und 2.000 Euro pro Person. Währenddessen ermittelt die Kriminalpolizei aufgrund des Verdachts auf Betrug bei den Vorständen der WSW, und die geschätzte Schadenssumme beträgt zurzeit beachtliche 13 Millionen Euro, wie das oberpfalzecho.de mitteilt.
Die Komplexität der Situation wird dadurch erhöht, dass auch Angestellte der WSW Lohnrückstände haben, während andere Betroffene am Rande der Insolvenz stehen. Die Ermittlungen sind umfangreich und beanspruchen viel Zeit. Das Ehepaar K., das die Genossenschaft leitet, befindet sich in Untersuchungshaft, während das Jugendamt das Kindswohl des minderjährigen Kindes sicherstellt. Ein bevorstehender Haftprüfungstermin wird weitere Klarheit bringen müssen.
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