
In einem erschütternden Vorfall im Wiener AKH ist eine 88-jährige Patientin gestorben, nachdem ihr ein Oberarzt eine Überdosis des Opioids „Vendal“ verabreicht hatte. Trotz eines kritischen Gesundheitszustandes litt die Frau nicht an Schmerzen, sondern hatte Atembeschwerden und eingeschränkte Nierenfunktion. Der Allgemeinzustand der krebsleidenden Patientin wurde als „schlecht“ eingeschätzt, doch der Arzt ließ die medikamentöse Behandlung gegen die ärztlichen Anordnungen fortsetzen. Laut Kurier wurde die Infusion in einer sechsfachen Überdosis verabreicht, was die Atemfunktion der Patientin schwer beeinträchtigen konnte. Der behandelnde Oberarzt handelte somit entgegen einer klaren Anweisung, dass das Schmerzmittel nicht gegeben werden dürfe.
Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung
Das Pflegepersonal äußerte Bedenken zur Verabreichung des Medikaments und informierte den Vorgesetzten des Oberarztes über ihre Sorgen. Trotz der Intervention des Vorgesetzten, der die Gabe der Medikation untersagte, verabreichte der Oberarzt der Patientin noch einige Stunden später persönlich die Infusion. Daraufhin starb die Frau kurz vor Mitternacht am 13. November 2024. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung eingeleitet, was Krone berichtete. Die MedUni Wien bestätigte, dass der Oberarzt sofort von der Patientenversorgung abgezogen wurde und nur noch Aufgaben in der Forschung und Verwaltung übernehmen darf.
Die Tragödie wirft schwerwiegende Fragen zur Medikamentensicherheit und zum Verhalten im Gesundheitswesen auf. Der Vorfall zeigt, wie wichtig die Kommunikation innerhalb des medizinischen Personals ist und dass die Patientensicherheit an erster Stelle stehen sollte. Während die Ermittlungen fortschreiten, bleibt die Frage im Raum, wie es zu solch einem schwerwiegenden Versagen im Behandlungsprozess kommen konnte.
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