Wien

Silvester in Wien: Parken mit Regeln – Wichtige Infos für Autofahrer!

Am 31. Dezember 2024 treten in Wien wichtige Parkregelungen in Kraft. Die ÖAMTC-Verkehrsexperten erinnern daran, dass dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag ist, was bedeutet, dass in den Kurzparkzonen der Stadt zwischen 9.00 und 22.00 Uhr Parkscheine erforderlich sind. In den parkraumbewirtschafteten Zonen sowie auf Geschäftsstraßen, in der Nähe von Bahnhöfen, Krankenhäusern und Anrainerparkplätzen gelten ebenfalls die üblichen Regelungen. Die Kurzparkzone ist ein zentrales Thema in Wien, das zahlreiche Autofahrer betrifft, wie unter anderem auf vienna.at berichtet wird.

Besondere Parkregelungen

Die Kurzparkzone umfasst die Wiener Bezirke 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20, in denen auch Anrainerparkplätze eingerichtet sind. Diese Parkplätze dürfen ausschließlich von Anrainern mit einem speziellen Parkpickerl sowie von Personen mit Behindertenparkausweis genutzt werden. Motorräder und Mopeds sind von dieser Regelung ausgeschlossen. In Wien gilt seit dem 1. März 2022, dass das Parken in jedem Gemeindebezirk kostenpflichtig ist und der Parkschein 1,25 Euro pro halbe Stunde kostet, während das Parkpickerl den Bewohner*innen ein unbegrenztes Parken innerhalb ihres Bezirks erlaubt. Diese Details zur Parkgebühr und zu den Möglichkeiten für die Erneuerung des Parkpickerls wurden von der Stadt Wien auf ihrer offiziellen Webseite erläutert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Ende Februar rund 50.000 Parkpickerl auslaufen. Die Bezirksämter fordern die Anwohner auf, ihre Parkpickerl rechtzeitig zu verlängern, während es für Personen in bestimmten wenig besiedelten Gebieten auch Ausnahmeregelungen gibt, die von der Kurzparkzone abweichen. Diese Informationen sind notwendig, um ein reibungsloses Parken in der Hauptstadt zu gewährleisten und Missverständnisse an Silvester zu vermeiden, an dem viele Menschen unterwegs sind.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Wien, Österreich
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
wien.gv.at

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