In Wien wird zurzeit ein neuer Ansatz zur Unterbringung von straffälligen Jugendlichen entwickelt, der auf heftige Kritik stößt. Geplant ist die Schaffung einer geschlossenen Wohngruppe, die vor allem für Kinder unter 14 Jahren gedacht ist, die wiederholt straffällig geworden sind. Laut oe24 soll diese „Auszeit-WG“ spätestens im April 2026 eröffnet werden und eine maximale Aufenthaltsdauer von bis zu sechs Wochen ermöglichen. Fachleute sehen jedoch in dieser Maßnahme eine problematische Entwicklung.

Die Kritik konzentriert sich auf die Tatsache, dass die Maßnahme eher haftähnliche Bedingungen schafft, als echte Hilfe zu leisten. Das Vertretungsnetz hat Bedenken geäußert, dass die Anhaltung in einer geschlossenen Einrichtung die Belastung für die betroffenen Kinder erhöhen könnte. Grainne Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin beim Vertretungsnetz, unterstreicht anhand internationaler Studien, dass solche Einrichtungen wenig zur Resozialisierung beitragen können. Zudem befürchtet man ein erhöhtes Risiko für psychische oder physische Gewalt, was in geschlossenen Systemen häufig vorkommt.

Kritik von Politikern und Fachleuten

Die Wiener Grünen haben das Projekt als eine „symbolische PR-Maßnahme“ kritisiert. Ursula Berner, Familiensprecherin der Grünen, bezeichnete die Maßnahme als einen schweren Eingriff in das Leben der Kinder. Um die Situation der straffälligen Kinder zu verbessern, fordern die Grünen eine umfassende Neuaufstellung der MA 11 sowie eine Potenzialanalyse und mehr Personal in der Kinder- und Jugendhilfe. Auch die Volksanwaltschaft schließt sich dieser Kritik an und fordert zusätzliche Ressourcen für diese Bereiche.

Das Konzept für die Wohngruppe wird derzeit ausgearbeitet, doch bereits festgelegt ist, dass strafunmündige Jugendliche, die eine hohe Selbst- oder Fremdgefährdung darstellen, bis zu sechs Wochen in der Wohngruppe untergebracht werden können. Die MA 11 betont, dass die WG eine pädagogisch orientierte Einrichtung sein soll und keine Überwachungsmaßnahme darstellt, was jedoch von vielen Experten angezweifelt wird.

Der Ansatz der Resozialisierung

Im Kontext der Diskussion um die „Auszeit-WG“ ist es wichtig, einen breiteren Blick auf die Resozialisierung von jungen Straftätern zu werfen. Laut rueden steht der Erziehungsgedanke im deutschen Jugendstrafrecht an oberster Stelle. Ziel ist es, den Jugendlichen ein straffreies Leben zu ermöglichen und nicht primär zu bestrafen. Jedes Verfahren wird individuell betrachtet, um den spezifischen Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Jugendlichen gerecht zu werden.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt verschiedene erzieherische Maßnahmen, darunter Weisungen und Auflagen, sowie die Einbindung sozialpädagogischer Fachkräfte. Das Augenmerk liegt auf schulischer und beruflicher Bildung, um die Reintegration in die Gesellschaft zu erleichtern. Therapeutische Angebote, wie Gruppen- oder Einzeltherapien, sowie Sportangebote sollen soziale Kompetenzen fördern und die persönliche Entwicklung unterstützen. Ein erfolgreicher Übergang in die Gesellschaft wird durch Nachbetreuung der Resozialisierungsmaßnahmen nach der Entlassung angestrebt.

Die Diskussion um die „Auszeit-WG“ wirft somit grundlegende Fragen zur Strategie im Umgang mit straffälligen Jugendlichen auf und ob geschlossene Einrichtungen tatsächlich der richtige Weg zur Resozialisierung sind oder ob alternative Ansätze sinnvoller und nachhaltiger wären.