Aufregung in der Luftfahrt! Wegen eines Pilotenstreiks müssen Reisende mit weitreichenden Flugausfällen bei der finnischen Fluggesellschaft Finnair rechnen. Am Montag, dem 9. Dezember, sowie am Freitag, dem 13. Dezember, werden insgesamt rund 300 Flüge gestrichen, was etwa 33.000 Passagiere betreffen wird, wie heute.at berichtet. Besonders stark betroffen sind die Verbindungen zwischen Helsinki und deutschen Großstädten wie München, Hamburg, Frankfurt und Berlin. Auch Flüge von und nach Wien werden wahrscheinlich beeinträchtigt. Passagiere wird geraten, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf der Webseite von Finnair zu informieren.
Für Fluggäste, die betroffen sind, sieht die Airline alternative Flugoptionen vor. Allerdings könnte die Bearbeitung dieser Anfragen aufgrund der hohen Anzahl an Stornierungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Wer mit den angebotenen Ersatzflügen nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, eine Erstattung des Ticketpreises zu beantragen. Insbesondere Reisende, die ihre Tickets über Reisebüros oder Drittanbieter erworben haben, sollten sich direkt an diese wenden, wie adac.de erklärt.
Rechte der Reisenden
Bei Flugausfällen oder Verspätungen haben Reisende Anspruch auf Unterstützung, die Verpflegung und gegebenenfalls auch eine Hotelunterkunft umfasst. Diese Ansprüche sind direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Doch im Zusammenhang mit dem Streik stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungen. Diese hängen davon ab, ob der Streik als "außergewöhnlicher Umstand" gewertet wird. Sollte der Streik in der Verantwortung des Airline-Personals liegen, könnten die Reisenden zu Entschädigungen berechtigt sein. Die genauen Umstände müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.
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