
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass die Spiele von Toni Polster gegen Liechtenstein (1984), Tunesien (1987) und Marokko (1988) vom Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) als "inoffiziell" eingestuft werden. Diese Einstufung führt dazu, dass sie nicht in der offiziellen Länderspielstatistik des ÖFB aufgeführt werden, was von Polsters Vertretern als ungerechtfertigt kritisiert wird. Der ÖFB hatte bereits mehrfach den Wunsch von Polster, seine Tore aus diesen Spielen anzuerkennen, abgelehnt, und beruft sich auf die FIFA-Regularien. Wie wien.ORF.at berichtete, stellte das Gericht fest, dass die Führung der Länderspielbilanz ausschließlich dem ÖFB zusteht und keine FIFA-Vorgaben für die Einstufung dieser Spiele existieren.
Die Entscheidung erlaubt dem ÖFB, mehr als die maximal vereinbarten sechs Länderspiele pro Jahr abzuhalten. Dabei wurde jedoch betont, dass das Interesse des ÖFB an einem erweiterten Spielplan über das persönliche Interesse von Polster, seine Tore anerkannt zu bekommen, gestellt wird. Die Richter konnten der Argumentation der Polster-Anwälte nicht folgen, die einen sportlichen Unterschied zwischen offiziellen und inoffiziellen Spielen bestritten und trotzdem zu der Einschätzung gelangten, dass keine rechtlichen Ansprüche auf eine Anerkennung von Polsters Toren bestehen. Laut vienna.at sind die Chancen, Polsters Statistiken durchzusetzen, nun erheblich gesunken.
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