Wien

Neues Wiener Kindergartengesetz: Öffentliche Einsichtnahme gestartet

Das Amt der Wiener Landesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf erarbeitet. Es handelt sich um eine Änderung des Wiener Kindergartengesetzes (WKGG). Der Entwurf ist ab sofort online verfügbar und kann auf der Website der Wiener Landesregierung unter dem Link http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Entwurf während eines bestimmten Zeitraums auch bei den magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Öffentlichkeit hat vom 30. Juli 2024 bis zum 15. August 2024 die Möglichkeit, den Gesetzentwurf einzusehen. Dies ist während der regulären Öffnungszeiten der magistratischen Bezirksämter möglich. Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen, ihre Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Dies kann entweder per E-Mail an die Adresse gr@ma11.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass alle abgegebenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, sofern seitens des Verfassers keine explizite Ablehnung der Veröffentlichung erfolgt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Transparenz und offenen Dialog in Bezug auf den Gesetzentwurf zu fördern.

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Der vorliegende Entwurf soll das Wiener Kindergartengesetz (WKGG) ändern. Details zu den vorgeschlagenen Änderungen sind in den Erläuterungen zum Entwurf enthalten. Um das Gesetz möglichst fair und effektiv zu gestalten, sind breite Stellungnahmen und Meinungen aus der Bevölkerung von großer Bedeutung. Daher ermutigt die Wiener Landesregierung alle Interessierten, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Entwurf einzusehen und Feedback abzugeben.

Diese Maßnahme zur öffentlichen Einsichtnahme ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer partizipativen Gesetzgebung. Indem die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, den Gesetzentwurf im Detail zu studieren und ihre Meinung dazu zu äußern, wird eine breitere demokratische Beteiligung ermöglicht.

In einem Artikel von presse.wien.gv.at ist zu lesen, dass der Entwurf ab sofort zur öffentlichen Einsicht freigegeben ist. Dies zeigt das Bestreben der Wiener Landesregierung, eine transparente und demokratische Gesetzgebung zu fördern. Die öffentliche Meinung und Expertenstimmen spielen eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung zukünftiger Gesetze. Daher ist es von großer Bedeutung, dass möglichst viele Menschen von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.

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