Mit dem Initiativantrag der Regierungsparteien VP und Grüne zum Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz vom 13. Juni 2024 wird eine wichtige Entwicklung in der österreichischen Behindertenpolitik eingeleitet. Der KOBV, als Mitgliedsverband des Österreichischen Behindertenrates, begrüßt die gesetzliche Verankerung des ÖBR und die deutliche Erhöhung des Budgets für Inklusionsprojekte. Diese Maßnahmen sollen zu mehr Mitbestimmung und Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderungen führen.
Die langjährige Forderung nach gesetzlicher Verankerung und finanzieller Absicherung wurde damit endlich umgesetzt. Der KOBV Präsident Franz Groschan betont die Bedeutung dieser Schritte: „Nun ist es entscheidend, dass die Stimme der Behindertenvertretung in allen Ressorts gehört wird. Dies markiert einen Meilenstein in der Behindertenpolitik.“ Der Bundes-Behindertenbeirat wird zum Beratungsgremium der Bundesregierung ernannt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen umfassend berücksichtigt werden.
Neben der Einrichtung des ÖBR in Gesetz und die Stärkung der Behindertenanwältin mit erweiterten Befugnissen, ist auch eine Budgeterhöhung für den Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geplant. Diese Maßnahmen sollen die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen noch effektiver vertreten.
Die Novellen zum Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz sollen vor dem Sommer im Nationalrat verabschiedet werden. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen wird die Arbeit für eine inklusive Gesellschaft und die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen wichtigen Schritt vorwärts machen.