Ein schockierender Vorfall sorgte kürzlich für Aufsehen, als ein 54-Jähriger im Zuge eines Prozesses zu den Ereignissen vom 7. Juni 2024 Stellung nahm. Der Angeklagte, der bereits 31 Vorstrafen aufzuweisen hat, gab zu, einem 40-Jährigen ein Brotmesser in den Hals gestochen zu haben, behauptete jedoch, dies sei in Notwehr geschehen. Er schilderte dem Gericht, dass er mit Freunden im Park war, um Alkohol und Drogen zu konsumieren, als der 40-Jährige aggressiv auf ihn zukam und ihn mit einem kleinen Messer attackierte. „Da muss i aufstehn’n und was machen“, erklärte der Angeklagte. Laut einem gerichtlichen Gutachten war die Verletzung durch den Messerstich jedoch nicht lebensbedrohlich. Eine Verurteilung könnte ihm bis zu 20 Jahre Haft einbringen, wie ORF Wien berichtete.
Notwehr im Focus der Justiz
Das Thema Notwehr spielt eine tragende Rolle in der Rechtsprechung, insbesondere wenn es um Angriffe auf die Ehre geht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs legt fest, dass sich jemand, der massiv beleidigt wird, gegen solche Angriffe im Rahmen des Notwehrrechts verteidigen darf. Dies wurde im Fall eines Angeklagten deutlich, der nach zahlreichen beleidigenden Äußerungen von seinem Gegenüber mit einem Messer angestochen hatte. Der Angeklagte, der an Schizophrenie litt, konnte der provozierenden Situation nicht besonnen entgegentreten. Hier stellte das Gericht fest, dass, obwohl keine körperliche Bedrohung vorlag, die massive Beleidigung einen Angriff auf die Ehre darstellt, der ebenfalls notwehrfähig ist. Das Gericht in Wuppertal hatte jedoch auch zu prüfen, ob eine Überreaktion in einer solchen stressbeladenen Situation stattfand, da Rechtsanwalt Strafe erklärte.
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