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Lobautunnel in der Kritik: Grüne fordern Stopp des Milliardenprojekts!

In einer dramatischen Wende um den umstrittenen Lobautunnel in Wien hat das Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt. Dies geschieht inmitten wachsender Bedenken, ob die Aufnahme des Projekts in das Bundesstraßengesetz mit den europäischen Vorgaben in Einklang steht. Diese Entwicklung wird als bedeutender Schritt angesehen, der nicht nur rechtliche Fragen aufwirft, sondern auch die Pläne der neuen Regierung bezüglich des Milliardenprojekts gefährden könnte. „Das zeigt, dass auch das Bundesverwaltungsgericht berechtigte Zweifel daran hat, dass die Aufnahme der Lobauautobahn in das Bundesstraßengesetz europarechtlich in Ordnung war“, sagte der Umweltsprecher der Grünen, Lukas Hammer, und forderte alle Beteiligten auf, sich ernsthaft mit der Situation auseinanderzusetzen (OTS).

Umweltsprecher Hammer bezeichnete den Lobautunnel als „Uraltprojekt“ und warnte, dass er die Klimaziele der Regierung in Europa nicht erreichen könne. Lukas Hammer äußerte sich kritisch über die Prioritäten der Bundesregierung, die trotz eines defizitären Budgets Milliarden in Autobahnprojekte investieren wolle, die lediglich den Verkehr erhöhen würden. Der bereits gestoppte Bau des Tunnels durch die frühere Klimaschutzministerin Leonore Gewessler wird nun wieder ins Gespräch gebracht, da Infrastrukturminister Peter Hanke diesen als „ganz wichtig für die Bundeshauptstadt und für die Ostregion“ bezeichnete (orf.at).

Rechtskonformität und künftige Entwicklungen

Die rechtlichen Unsicherheiten rund um den Lobautunnel könnten ernsthafte Auswirkungen auf bereits erteilte Genehmigungen haben. Hammer erklärte, dass diese in Frage gestellt werden könnten, falls sich herausstellt, dass die Registrierung des Projekts nicht den EU-Vorgaben entspricht. „Wir Grüne begrüßen, dass die im Sommer 2024 in einem Rechtsgutachten der Universität Innsbruck aufgezeigte europarechtliche Grundsatzproblematik nun zügig dem EuGH zur Klärung vorgelegt wird“, fügte er hinzu. Diese Entscheidung spiegelt nicht nur die juristischen Bedenken wider, sondern könnte auch einen Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik mit sich bringen, indem alternative Mobilitätsansätze wie Schienenverkehr und öffentliche Verkehrsmittel in den Fokus rücken (OTS).

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Umwelt
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Wien
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Wien, Österreich
Beste Referenz
wien.orf.at
Weitere Quellen
ots.at

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