Wien

Gerichtsurteil enttäuscht Atheisten: Gleichheit für ARG gefordert!

Wien, 11.03.2025 – Ein bedeutendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hat die Atheistische Religionsgemeinschaft (ARG) in ihrer Bestrebung, die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu erhalten, enttäuscht. Der VwGH wies die Revision der ARG gegen eine frühere Ablehnung durch das Kultusamt zurück, die bereits 2020 erfolgte. Damit ist der Rechtsweg für die ARG vorerst erschöpft, und die Anforderungen an eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft wurden erneut stark betont. Als zentraler Kritikpunkt wurde die fehlende religiöse Praxis der ARG genannt, und die Auffassung vertreten, dass sie nicht über die erforderlichen Merkmale einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft verfüge, so das Gericht.

Kritik an den Verfahren und Gutachten

Die ARG äußerte in einer Stellungnahme große Enttäuschung über das Verfahren. Auf ihrer Website betont die Organisation, dass das Amtsgutachten des Kultusamts, welches zur Ablehnung führte, gravierende Mängel aufweist. Zudem kritisierte sie, dass sie im gesamten Verfahren nicht ausreichend Gehör fand und keine Religionswissenschaftler in die Beurteilung einbezogen wurden. ARG-Präsidiumsmitglied Wilfried Apfalter betonte, dass die eigene Religionslehre der ARG ignoriert wurde und sie über ein klares Werte- und Verhaltensprofil verfügt, was jedoch vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt wurde. Die Atheistische Religionsgesellschaft erwägt nun, die Entscheidung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen oder erneut beim Kultusamt vorstellig zu werden, um die Anerkennung ihrer Gemeinschaft als Religionsgesellschaft zu fordern.

Besonders problematisch für die ARG war der Vorwurf der Befangenheit gegen den Richter am Verwaltungsgericht Wien. In ihrer Revision wiesen sie darauf hin, dass der Richter vor der mündlichen Verhandlung andeutete, dass die ARG ihre Stellung als „weltanschauliche Vereinigung“ anstelle einer religiösen Gemeinschaft versuchen sollte, was den Verdacht auf Vorurteile nährt. Trotz dieser und weiterer Kritikpunkte entschieden die Richter des VwGH, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen und die vorherige Entscheidung zu bestätigen, wie auch atheistisch.at berichtete.

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Wien, Österreich
Beste Referenz
kathpress.at
Weitere Quellen
atheistisch.at

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