
Die Debatte um die Kostenübernahme für Haarentfernung bei Frauen mit starker Gesichtsbehaarung nimmt dramatische Züge an. Ein Wiener Gericht entschied jüngst, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Laserepilation tragen muss. Der Fall betrifft eine als Mann geborene Person, bei der eine Genderdysphorie diagnostiziert wurde. Diese klagte erfolgreich, dass der tägliche Rasurzwang einen erheblichen psychischen Druck ausübt, da sie dadurch ständig mit der Diskrepanz zwischen ihrem Geschlecht und ihrem Erscheinungsbild konfrontiert wird. Laut dem Urteil wäre eine tägliche Rasur eine ständige Erinnerung an ihre Identitätsproblematik und würde sie im Alltag stark belasten, wie die Tageszeitung „Presse“ berichtete.
In einem parallelen Fall aus Rheinland-Pfalz wurde einer Frau die Kostenübernahme für eine ähnliche Behandlung verwehrt. Trotz ärztlicher Bestätigung eines starken Leidensdrucks lehnte die Krankenkasse den Antrag auf Laserbehandlung ab und verwies auf alternative Behandlungsmethoden wie Elektrokoagulation. Die Begründung lautete, dass die Laserbehandlung nicht als anerkannt gelte, weshalb die Krankenkasse sich auf die gesetzlichen Vorgaben berief. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall nicht für die Kosten aufkommen müsse, da kein lebensbedrohlicher Zustand vorliege und es eine bewährte, alternative Methode gebe.
Wichtige Rechtsprechung und psychische Belastung
Diese beiden Fälle verdeutlichen die unterschiedlichen Auffassungen über die Erstattung von Behandlungen, die aus psychologischen Gründen beantragt werden. Während das Wiener Gericht die psychischen Konsequenzen der Geschlechtsdysphorie anerkennt und der Klägerin zur Kostenübernahme verhelfen wollte, zeigte die rheinland-pfälzische Entscheidung, dass hier noch viele Hürden bestehen. Die Klage in Wien könnte nun wegweisend für ähnliche Fälle werden, wie von den Juristen festgestellt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Gerichte diesem Beispiel folgen werden oder ob die Krankenkassen weiterhin auf den bestehenden medizinischen Rahmen verweisen werden. Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind also noch lange nicht abgeschlossen.
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