Am 22. Januar 2026 hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten die Beschwerde der Dolomit Eberstein Neuper GmbH gegen einen negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit abgewiesen. Diese Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung getroffen wurde, bedeutet einen Rückschlag für die Pläne des Unternehmens, in Kappel am Krappfeld einen Steinbruch zu errichten. Die Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch!“ zeigt sich erleichtert über das Urteil. Obmann Gerald Seiler bewertet die Entscheidung als einen positiven Schritt für die Bevölkerung sowie für die Natur und die Umwelt.

Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das öffentliche Interesse an der Rohstoffsicherung nicht die negativen Auswirkungen auf Raumordnung, Naturschutz und Umwelt überwiegt. Im geplanten Abbaugebiet sind sieben geschützte Pflanzenarten und 51 Vogelarten nachgewiesen, darunter auch fünf streng geschützte Arten. Besonders besorgniserregend ist die Nähe des geplanten Steinbruchs zum Europa-Schutzgebiet Mannsberg-Boden, das nur etwa 40 Meter entfernt liegt, während eine Pufferzone von 2000 Metern vorgesehen ist.

Langjährige Auseinandersetzung

Die Bürgerinitiative kämpft seit 17 Jahren gegen die Errichtung des Steinbruchs. Die Entscheidung des Gerichts wird als Erfolg für das bürgerschaftliche Engagement und den Naturschutz in Kärnten gewertet. Unterstützt wird die Initiative von den Gemeinden Kappel am Krappfeld und St. Georgen am Längsee sowie vom Grün-Alternativen Verein. Die Initiative hat seit 2004 rund 70.000 Euro in Gutachten und Rechtsberatung investiert und unzählige ehrenamtliche Arbeitsstunden geleistet.

Dolomit-Geschäftsführer Josef Pacher hat bereits angekündigt, dass die abgewiesene Beschwerde intern geprüft wird. Er bestätigte, dass das Unternehmen die Möglichkeit hat, den Fall zu den Höchstgerichten in Wien zu bringen. Dabei steht die Frage im Raum, ob das öffentliche Interesse an Mineralrohstoffen wirklich schwerer wiegt als die negativen Stellungnahmen von Fachbehörden, die in diesem Verfahren deutlich gemacht wurden.

Ein Blick auf den Naturschutz

In einem breiteren Kontext stellt das Verfahren die Herausforderungen des Naturschutzes und die Notwendigkeit, solche Anliegen in den Fokus zu rücken, in den Vordergrund. Informationen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) verdeutlichen, wie wichtig ein aktiver Schutz für Flora und Fauna ist. Auch hier wird auf die dramatischen Rückgänge von Arten und Lebensräumen hingewiesen, die durch menschliche Aktivität und Raumnutzung gefährdet sind. Ziel ist es, den Erhalt der Biodiversität zu fördern und in bürgerschaftlichen Initiativen wie der in Kappel am Krappfeld Chancengleichheit für ökologische Belange zu gewährleisten.

Während die Bürgerinitiative weiterhin für den Naturschutz kämpft, wird das Verfahren um die Steinbruch-Pläne ein wichtiger Richter über den Schutz von Umwelt und Natur in der Region bleiben. Die nächsten Schritte werden zeigen, ob der gerichtliche Erfolg von Dauer ist oder ob das Unternehmen seine Pläne tatsächlich realisieren kann.

Die Entscheidung des Gerichts wird als Meilenstein auf dem Weg zu mehr Naturschutz in Kärnten angesehen und zeigt, wie wichtig bürgerliches Engagement in der heutigen Zeit ist. Dennoch bleibt die Zukunft des Projekts ungewiss, und Dolomit Eberstein Neuper hat noch Möglichkeiten, rechtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen.

Für weitere Informationen können die Berichte auf Klick Kärnten, Kleine Zeitung und BfN nachgelesen werden.