
Eine wegweisende Entscheidung für Transpersonen: Ein Gericht hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten einer Bartepilation für eine Transfrau übernehmen muss. Das Exxpress berichtete, dass das Gericht der Klage stattgab, nachdem festgestellt wurde, dass temporäre Haarentfernungsmethoden wie Rasieren oder Waxing für die Betroffene psychischen Stress verursachen können. Der Kläger argumentierte, dass der Bart das sichtbare Zeichen einer geschlechtlichen Diskrepanz sei, was erhebliche psychische Belastungen nach sich ziehe. Das Urteil hebt hervor, dass eine alltägliche Rasur die Klägerin ständig daran erinnern würde, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet.
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien stellte fest, dass alternative Methoden nicht praktikabel sind, da sie eine Wartezeit erfordern, während der die Betroffene in ihrer Identität beeinträchtigt ist. Die Richterin wies darauf hin, dass die Kosten für eine Laserepilation von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Dies könnte wegweisend für zukünftige Kostenübernahme-Anträge sein und zeigt auch, wie das Genderdysphorie-Thema rechtlich behandelt wird.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat klare Regelungen für die Kostenübernahme, die im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgehalten sind. Laut Informationen von Krankenkassen.wiki müssen Versicherte vor der Inanspruchnahme einer Leistung einen Antrag zur Kostenübernahme stellen. Innerhalb von drei Wochen muss die Krankenkasse über den Antrag entscheiden. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Diese Regelung zeigt, dass geschlossene Stolpersteine für die Krankenkassen vorprogrammiert sind, was dem bis dato unbeachteten Thema der Anerkennung von Behandlungen für Transpersonen neue Bedeutung verleiht.
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