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Gericht entscheidet: Krankenkasse muss Kosten für Haarentfernung übernehmen!

Ein richtungsweisendes Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien sorgt für Aufsehen im Gesundheitswesen. Laut einem Bericht von 5min erhielt eine als Mann geborene Frau im Rechtsstreit mit ihrer Krankenkasse Recht. Diese muss nun die Kosten für die dauerhafte Entfernung ihrer Barthaare übernehmen. Die Klägerin, die an einer diagnostizierten Genderdysphorie leidet, argumentierte, dass ihr Bartwuchs die geschlechtliche Diskrepanz verstärke und zu erheblichen psychischen Belastungen führe. Das Gericht stellte fest, dass eine tägliche Rasur nicht nur unangenehm, sondern auch eine konstante Erinnerung an die Geschlechtsidentität sei, was die gerichtliche Entscheidung untermauerte: „Würde sich die Klägerin täglich rasieren müssen, würde ihr jeden Tag vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet“, wie die Richterin feststellte.

Die Krankenkasse hatte sich gegen die Kostenübernahme gewehrt und argumentiert, dass auch bei biologischen Frauen keine Erstattung für Haarentfernung gewährt werde. Doch der Gerichtshof sah das anders, wie auch der Exxpress berichtete. Er betonte, dass Alternativen wie Waxing oder Enthaarungscremes für die Betroffene unzumutbar seien, da diese Methoden erforderten, dass die Barthaare nachwachsen müssten. Diese Übergangsphase könne die psychische Belastung nur weiter erhöhen und dazu führen, dass sie an Tagen, an denen sie sich unwohl fühle, das Haus nicht verlasse. In diesem wegweisenden Urteil wurde die Krankenkasse schließlich verpflichtet, die Kosten für eine Laserepilation zu tragen.

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Gesetzgebung
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Wien
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Wien, Österreich
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
exxpress.at

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