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Gericht entscheidet für Transfrau: Krankenkasse muss Haarentfernung zahlen!

Ein höchst aufsehenerregendes Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien sorgt aktuell für Gesprächsstoff: Eine als männlich geborene Frau, die an Genderdysphorie leidet, hat im Streit mit ihrer Krankenkasse Recht erhalten. Laut Presse muss die gesetzliche Krankenversicherung nun die Kosten für die Entfernung von Bartwuchs übernehmen. Die Klägerin hatte vor Gericht argumentiert, dass der Bartwuchs ihre geschlechtliche Identität massiv beeinträchtigt und psychische Belastungen hervorruft.

Die Krankenkasse hatte sich vehement gegen eine Kostenübernahme gewehrt, mit dem Argument, dass auch biologischen Frauen keine Erstattung für Haarentfernung gewährt werde. Doch das Gericht sah dies anders: „Würde sich die Klägerin täglich rasieren müssen, würde ihr jeden Tag vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet“, erklärte die Richterin. Diese Sichtweise fand auch in einem weiteren Bericht des eXXpress Unterstützung, der darauf hinwies, dass vorübergehende Methoden wie Rasur psychische Belastungen verursachen können und die Alternative des Waxings unzumutbar sei, da es erfordere, dass die Haare nachwachsen.

Zusammenfassend verpflichtet das Gericht die Krankenkasse nun zur Kostenübernahme für eine Laserepilation, eine Entscheidung, die nicht nur die betroffene Person betrifft, sondern auch die Diskussion über Rechte und Gleichbehandlung von Transgender-Personen im Gesundheitswesen neu anheizt. Die betroffene Frau kann somit auf eine Lösung ihrer Probleme hoffen, die weit über finanzielle Aspekte hinausgeht und ihre psychische Gesundheit stärken könnte.

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Gesetzgebung
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Wien, Österreich
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
exxpress.at

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