Die Justiz in Wien sieht sich gegenwärtig einem brisanten Fall gegenüber, der erneut die Diskussion über sexuellen Missbrauch und die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Schutz von Minderjährigen aufwirft. Am Freitag, dem 30.09.2025, wurden zehn Burschen nicht rechtskräftig freigesprochen, nachdem sie beschuldigt wurden, geschlechtliche Handlungen mit einer damals Zwölfjährigen vorgenommen zu haben. Nach Angaben von exxpress.at hält sich die Anklagebehörde bedeckt und verweist auf ein laufendes Ermittlungsverfahren, sodass keine weiteren Informationen über die Anzahl der Verdächtigen oder die genauen Tatbestände veröffentlicht wurden.
Das Gericht stellte fest, dass die Tatbestände der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und der geschlechtlichen Nötigung in diesem Fall nicht vorlagen. Die Entscheidung hat zu intensiven Diskussionen innerhalb der Gesellschaft und der politischen Landschaft geführt. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte daraufhin eine „Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts“ an. Sie plant die Umsetzung des Zustimmungsprinzips „Nur Ja heißt Ja“, das die rechtliche Grundlage für die Zustimmung zu sexuellen Handlungen neu definieren soll.
Erweiterte Ermittlungen und rechtliche Reaktionen
Die Staatsanwaltschaft Wien hat bereits angekündigt, gegen die Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerden einzubringen, was auf Weisung des Ministeriums geschieht. Diese Reaktion unterstreicht die Brisanz des Falles und das Bestreben, das Urteil an den Obersten Gerichtshof (OGH) weiterzugeben, der sich nun mit der Causa auseinandersetzen muss.
Auf breiterer Ebene spiegelt dieser Fall die Debatten über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wider, die nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern an Relevanz gewinnen. In Deutschland beispielsweise ist sexueller Missbrauch von Minderjährigen im Strafgesetzbuch in verschiedenen Paragraphen definiert, wie etwa im § 176, der den sexuellen Missbrauch von Kindern behandelt. Personen unter 14 Jahren gelten hier als nicht sexualmündig, und sexuelle Handlungen mit ihnen werden als strafbarer Kindesmissbrauch betrachtet, wie in dem Artikel auf Wikipedia beschrieben.
Anstieg und rechtliche Herausforderungen
Die Problematik sexueller Delikte hat in den letzten Jahren in Deutschland zugenommen. Eine Grafik, die von tagesschau.de veröffentlicht wurde, zeigt einen Anstieg der Sexualstraftaten von 1987 bis 2022. Diese Entwicklung ist laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) durch mehrere Faktoren bedingt, unter anderem durch eine erhöhte Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung, die auch mit dem gesellschaftlichen Bewusstsein und der #MeToo-Debatte zusammenhängt.
Es wird konstatierbar, dass sich die Tatverdächtigen zunehmend in einem jüngeren Alter befinden. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg minderjähriger Verdächtiger, dessen Anzahl sich seit 2018 mehr als verzehnfacht hat und nun etwa 40% der Tatverdächtigen in dieser Kategorie ausmacht.
Die laufenden Entwicklungen rund um den Fall in Wien werfen nicht nur Fragen zur Rechtsprechung auf, sondern verdeutlichen auch die Notwendigkeit, das Sexualstrafrecht weiterzuentwickeln, um die Rechte von Minderjährigen effektiv zu schützen.