
Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine AUA-Maschine beschädigte, wird die juristische Aufklärung ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen die Leiterin und sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) eingeleitet. Es besteht der Verdacht auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, allerdings nicht bei allen Verdächtigen in gleichem Maße, wie oe24.at berichtet.
Das entsprechende Ereignis fand am 9. Juni 2024 statt, als ein Airbus A320 der AUA auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geriet. Der Pilot setzte einen Notruf ("Mayday") ab, und die Maschine landete sicher am Flughafen Wien-Schwechat, ohne dass es zu Verletzten unter den Passagieren kam. Dennoch erlitt die Maschine signifikante Beschädigungen.
Ermittlungsstand und Sachverhaltsdarstellung
Drei Wochen vor den aktuellen Ermittlungen wurden Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte. Der Passagieranwalt Wolfgang List hat bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung eingereicht, in der er Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußert. Die Wiener Anklagebehörde hat daraufhin den Anfangsverdacht geprüft und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im Zwischenbericht der SUB wird das Ereignis als "Incident" und nicht als "Unfall" betrachtet. Anwalt List kritisierte die SUB heftig für die Verhinderung der Veröffentlichung des Voice Recorders und des Datenspeichers. Die Leiterin der SUB sowie die anderen Verdächtigen haben die betroffenen Verfahren inzwischen abgegeben. Internationale Privatgutachten bezeichnen den Vorfall als "schweren Störfall".
Rechtliche Aspekte und Unfalluntersuchungen
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Das Oberlandesgericht Wien muss entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war. Ein Ende des Ermittlungsverfahrens ist aufgrund des Umfangs der Erhebungen noch nicht in Sicht. Dabei spielt die Rolle der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) eine signifikante Rolle. Diese ist gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz tätig und hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen zu untersuchen.
Die BFU untersucht Unfälle und schwere Störungen, es sei denn, sie sind nur geringfügig. Die Untersuchungen sind unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren und zielen darauf ab, Unfälle präventiv zu vermeiden. Berichte der BFU enthalten keine Feststellungen zu Schuld oder Haftung und präjudizieren keine rechtlichen Verfahren. Ein umfassendes Verständnis der Ermittlungen wird dadurch unterstützt, dass die Betrachtung durch die BFU nicht in den Kontext der aktuellen Ermittlungen eingebettet ist, sondern sich auf die Sicherheit der Luftfahrt fokussiert. Diese Informationen sind essentiell für die Aufklärung des Vorfalls und die zukünftige Prävention ähnlicher Ereignisse. Weitere Einblicke in die Arbeit der BFU geben die Informationen auf der offiziellen Seite bfu-web.de.
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