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Ermittlungen gegen AUA-Untersuchungsleiterin: Amtsmissbrauch im Raum!

Fast zehn Monate nach einem Hagelunwetter, das eine AUA-Maschine schwer beschädigt hat, hat die Staatsanwaltschaft Wien die juristische Aufklärung ausgeweitet. Laut OE24 wird nun gegen die Leiterin sowie sechs weitere Mitarbeiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) ermittelt. Es stehen ernsthafte Vorwürfe im Raum, darunter Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, wenngleich nicht alle Verdächtigen gleichermaßen betroffen sind.

Der Airbus A320 der AUA war am 9. Juni 2024 auf einem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geraten und hatte einen Notruf ("Mayday") absetzen müssen. Glücklicherweise konnte die Maschine sicher am Flughafen Wien-Schwechat landen, ohne dass Passagiere verletzt wurden. Dennoch erlitt das Flugzeug erhebliche Schäden. In den letzten Wochen wurden Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber, die von der SUB nicht freiwillig herausgegeben worden waren, im Verkehrsministerium beschlagnahmt.

Ermittlungen und Verdachtsmomente

Der Passagieranwalt Wolfgang List hat eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, in der er Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußert. Die Wiener Anklagebehörde prüfte daraufhin den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Laut dem SUB-Zwischenbericht handelt es sich um einen "Incident" und nicht um einen "Unfall", was von Anwalt List scharf kritisiert wurde. Er bemängelte die Unterdrückung der Veröffentlichung von Voice Recorder und Datenspeicher.

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Für die betroffenen Verfahren hat die Leiterin der SUB bereits alle Verfahren abgegeben, genau wie die anderen Verdächtigen. Internationale Privatgutachten haben zudem einen "schweren Störfall" attestiert. Bislang sind die Aufzeichnungen jedoch noch nicht ausgewertet worden, und das Oberlandesgericht Wien muss entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war.

Untersuchungen durch die BFU

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) spielt eine wichtige Rolle in der Aufklärung solcher Vorfälle, indem sie gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz tätig wird. Die BFU untersucht Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland, wobei sie auch bei Vorfällen im Ausland eingebunden ist, solange das betroffene Fahrzeug in Deutschland registriert, hergestellt oder betrieben wurde. Untersuchungen der BFU sind unabhängig von laufenden Justiz- oder Verwaltungsverfahren und dienen vor allem der Unfallprävention, wobei die Berichte der BFU keine Feststellungen zu Schuld oder Haftung enthalten, wie auf der Website der BFU erläutert wird.

Aktuell prüft zudem die Staatsanwaltschaft Korneuburg den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein Ende des Ermittlungsverfahrens ist aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Erhebungen noch nicht abzusehen.


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