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Ermittlungen gegen AUA-Sicherheitschefin: Amtsmissbrauch im Fokus!

Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, werden die juristischen Ermittlungen ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) sowie gegen sechs weitere Personen eingeleitet. Es besteht Verdacht auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, allerdings wird dieser Verdacht nicht bei allen Verdächtigen gleich stark gewichtet. Der Airbus A320 der AUA geriet am 9. Juni 2024 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle und musste einen Notruf "Mayday" absetzen. Glücklicherweise landete die Maschine sicher am Flughafen Wien-Schwechat, wobei keine Verletzten unter den Passagieren zu beklagen waren, jedoch erlitt die Maschine starke Beschädigungen.

Wie oe24 berichtet, wurden vor drei Wochen Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium beschlagnahmt, da die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte. Passagieranwalt Wolfgang List legte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein, die Korruption und andere Straftaten vermutet. Die Wiener Anklagebehörde prüfte den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Ermittlungen und Berichte

Im Zwischenbericht der SUB wird der Vorfall als "Incident" klassifiziert, während internationale Privatgutachten von einem "schweren Störfall" sprechen. Anwalt List kritisierte die SUB scharf, da sie die Veröffentlichung des Cockpit Voice Recorders und des Datenspeichers verhinderte. Die Leiterin der SUB sowie die anderen Verdächtigen haben die betreffenden Verfahren abgegeben, was die Ermittlungen zusätzlich kompliziert.

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Die Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber sind bisher noch nicht ausgewertet worden. Das Oberlandesgericht Wien wird entscheiden müssen, ob die Sicherstellung dieser Aufzeichnungen rechtens war. Währenddessen prüft die Staatsanwaltschaft Korneuburg weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein Ende des Ermittlungsverfahrens ist aufgrund des Umfangs der Erhebungen noch nicht absehbar.

Der Kontext der Untersuchung

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz verantwortlich für die Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland. Laut BFU erfolgt die Untersuchung unabhängiger von Justiz- oder Verwaltungsverfahren, und die Berichte dienen der Unfallprävention, ohne Feststellungen zu Schuld oder Haftung zu treffen.

Die BFU wird in Fällen im Ausland beteiligt, wenn das betroffene Luftfahrzeug in Deutschland registriert, hergestellt oder betrieben wurde. Die Untersuchungen zielen darauf ab, bedeutende Erkenntnisse für die Luftfahrtsicherheit zu gewinnen und sind nicht direkt an das Ergebnis von juristischen Verfahren gebunden.


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