
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat die Ermittlungen zur AUA wegen des Verdachts auf fahrlässige Gemeingefährdung aufgenommen. Dies steht im Zusammenhang mit dem Vorfall einen Airbus A320, der am 9. Juni 2024 während eines Fluges von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geriet. Die AUA sieht sich gezwungen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, dass den Piloten keine ausreichenden Schulungen zum Wetterradar angeboten worden seien. Die Behörde betont, dass mehr Trainings als gesetzlich vorgeschrieben durchgeführt werden und Lücken in der Pilotenausbildung ausgeschlossen sind, wie noen.at berichtete.
Einen weiteren Schlag versetzt die Berichterstattung über eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle und drei Sicherheitsverantwortliche der AUA. Laut einer Erklärung der Staatsanwaltschaft Wien wird derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren vorliegt. Berichte über laufende Ermittlungen wurden jedoch zurückgewiesen. In dieser turbulenten Lage sorgte die AUA außerdem für Klarheit, indem sie erklärte, dass die Gewitterzelle für die Cockpit-Crew aufgrund der Wetterradar-Darstellung nicht sichtbar gewesen sei. Die Austro Control konnte zudem keinen Verstoß gegen die regulativen Vorgaben feststellen, wie wien.orf.at herausfand.
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