In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass Stadtrat Peter Hacker einen bedeutenden Beitrag zur Diskussion über Wahlarztpraxen geleistet hat. Sein Vorschlag sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte in öffentlichen Spitälern nur dann in Privatpraxen arbeiten dürfen, wenn sie Vollzeit im Krankenhaus tätig sind. Bei einer Teilzeitanstellung im Spital sollte jedoch eine (Mit-)Arbeit in einer Kassenpraxis erlaubt sein. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die beiden wichtigen Funktionen von Spitälern, nämlich die Patientenversorgung und die Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte, zu betonen.
Andreas Huss, der Obmann der ÖGK-Arbeitnehmer:innen, unterstützt diesen Vorschlag und betont die Bedeutung der Krankenhäuser für die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses. Eine Zunahme von Teilzeitarbeit oder die Verlagerung von Ärztinnen und Ärzten in Privatpraxen hätte negative Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität, da in solchen Praxen keine Medizinerinnen und Mediziner ausgebildet werden. Dies könnte zu einem ernsthaften Nachwuchsproblem sowohl in den Spitälern als auch in den niedergelassenen Praxen führen.
Es wird angemerkt, dass eine solche Regelung nur dann effektiv wäre, wenn sie für alle Fondsspitäler in Österreich gilt. Andernfalls könnte es zu einem Abwanderungseffekt von Ärztinnen und Ärzten in andere Bundesländer kommen. Derzeit arbeiten etwa die Hälfte der Privatärztinnen und Privatärzte sowohl in Spitälern als auch in Privatpraxen. Ein Teil von ihnen hat nur wenige Patienten, was die Effizienz der Versorgung beeinträchtigen kann. Zudem rechnet die Mehrheit dieser Ärztinnen und Ärzte über ihre Patienten Kassenleistungen in einem relativ geringen Umfang ab.
Durch die Diskussion über die Rolle von Ärzten in öffentlichen Spitälern und Privatpraxen wird deutlich, wie wichtig es ist, die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses zu unterstützen und gleichzeitig eine effektive Patientenversorgung sicherzustellen. Stadtrat Hacker hat mit seinem Vorschlag einen wichtigen Impuls gesetzt, der zu weiteren Diskussionen und möglichen Veränderungen in der medizinischen Landschaft Österreichs führen könnte.