Wien

Burgtheater vs. Teichtmeister: Berufungsverfahren und Schadenersatzforderungen

Burgtheater vs. Teichtmeister: Ein Fall von Schadenersatz und Berufungen

Das Burgtheater und Teichtmeister haben beide Berufung gegen das Urteil eingelegt, wobei das Burgtheater die Kosten in Frage stellt. Die Rechtsvertretung des Burgtheaters hat das Erstgericht für schuldhaftes Handeln Teichtmeisters verantwortlich gemacht, jedoch die Schadensersatzforderung eingeschränkt.

Anwalt von Teichtmeister zweifelt an Kosten

Teichtmeisters Anwalt, Manfred Arbacher-Stöger, äußerte Befremden über die Infragestellung des Rechtsstaates durch das Burgtheater. Die Berufung wurde sowohl wegen des Schadensersatzanspruchs als auch wegen der Kosten eingereicht, die laut Teichtmeisters Anwalt nicht schlüssig dargelegt wurden. In einer Stellungnahme betonte das Burgtheater jedoch, dass es vollstes Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat hat und die Berufung als üblichen Vorgang betrachtet.

Teichtmeister verurteilt im September

Teichtmeister wurde im September 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, wegen des Besitzes und der Veränderung von kinderpornografischem Material. Die Strafe wurde bedingt ausgesetzt, und Teichtmeister wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Trotz seines Geständnisses und der schwerwiegenden Tat wurde ihm eine fünfjährige Probezeit gewährt.

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Burgtheater forderte Schadensersatz

Das Burgtheater hatte Teichtmeister zunächst geglaubt und ihn weiter besetzt, bis sein Geständnis die Stücke gefährdete und sie umbesetzt werden mussten. Das Gericht betonte, dass das Burgtheater Teichtmeisters Unschuldsbeteuerungen nicht zu leicht hätte nehmen sollen. Die Schadensersatzforderung wurde von 94.493 Euro auf 19.231 Euro reduziert, da das Theater eine Mitverantwortung an den entstandenen Schäden trug.

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