Ein 50-jähriger Burgenländer wurde vor dem Landesgericht Eisenstadt wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug angeklagt. Laut Krone hatte er seit 2016 bis September 2025 Notstandshilfe in Höhe von 7,05 Euro pro Tag bezogen, was monatlich etwa 211,50 Euro entspricht. Die Anklage stützte sich auf die Behauptung, dass er Mieteinnahmen seines Vaters erhalten habe, dessen Wohnung in Wien bis zum Verkauf im Herbst des Vorjahres ihm gehörte.

Der Vater kassierte dabei die Mieteinnahmen und versteuerte sie. Dessen Fruchtgenussrecht erlaubte ihm, die Kontrolle über die Wohnung und die Einnahmen zu behalten. Der Sohn gab jedoch an, dass sein Vater ihm gelegentlich Geld gegeben habe, um über die Runden zu kommen. In einem überraschenden Ausgang wurde der Angeklagte freigesprochen und hat nun 360.000 Euro aus dem Verkauf der Wohnung erhalten. Zukünftig plant er, ohne Notstandshilfe zu leben und sich um seinen Vater zu kümmern.

Subventionsbetrug im Fokus

Der Fall des Burgenländers steht nicht isoliert da. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 gab es aufgrund der Corona-Pandemie einen wirtschaftspolitischen Ausnahmezustand, geprägt von verschiedenen Corona-Hilfen wie Soforthilfen und Überbrückungshilfen. Diese Hilfen wurden schnell ausgezahlt, oft mit schlanker Prüfung, was zu zahlreichen Prüf- und Ermittlungswellen führte, die auf mögliche falsche oder unvollständige Angaben zielten. Laut Hortmann Law kann dies zu Subventionsbetrug nach § 264 StGB führen.

Die Behörden nutzen hierfür datengetriebene Abgleiche, um Unstimmigkeiten aufzudecken. Viele Antragsteller, darunter auch Unternehmen und Selbständige, stehen unter dem Druck, korrekte Angaben zu machen. Typische Risiken für Subventionsbetrug umfassen falsche Angaben im Antrag, nicht gemeldete Überkompensationen und die Zweckentfremdung der Mittel. Wichtig ist, dass nicht jede staatliche Unterstützung automatisch als Subvention gilt; steuerliche Billigkeitsmaßnahmen fallen nicht unter diesen Paragraphen.

Konsequenzen und rechtliche Risiken

Die Rechtslage ist klar: Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu strafrechtlichen Ermittlungen und Rückforderungen der entsprechenden Fördermittel führen. Die Compliance Rechtsanwälte erläutern, dass die enge Verzahnung von Verwaltungs- und Strafverfahren eine wichtige rechtliche Relevanz hat. Ermittlungsbehörden prüfen die Anträge systematisch, und es wird nicht nur ein klarer Nachweis für die Verwendung der Mittel erwartet, sondern auch eine rechtzeitige Rückmeldung im Falle von Rückforderungen.

Bei einem Verstoß gegen die Subventionsvorgaben können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren, verhängt werden. Zudem können Fördersummen als Taterträge eingezogen werden. Antragsteller und Empfänger sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein, insbesondere bei der Beantragung von Corona-Hilfen, und darauf achten, stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Verjährungsfrist für Subventionsbetrug beträgt in der Regel fünf Jahre, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.