
Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine AUA-Maschine erheblich beschädigte, weitet die Staatsanwaltschaft Wien ihre juristischen Ermittlungen aus. Seit dem Vorfall am 9. Juni 2024, als ein Airbus A320 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geriet, stehen die Verantwortlichen im Fokus. Die Maschine gab einen Notruf ("Mayday") ab, konnte jedoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat landen. Glücklicherweise gab es keine Verletzten unter den Passagieren, während die Maschine selbst starke Beschädigungen erlitt. Laut OE24 wird nun gegen die Leiterin und sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung ermittelt.
Die Ermittlungen nehmen rasant Fahrt auf, nachdem vor drei Wochen Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium beschlagnahmt wurden. Die SUB hatte diese nicht freiwillig herausgegeben. Der Passagieranwalt Wolfgang List hatte zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, in der er den Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußert. Auf diese Situation reagierte die Wiener Anklagebehörde, die den Anfangsverdacht prüfte und ein Ermittlungsverfahren einleitete. Im SUB-Zwischenbericht wird von einem "Incident" und nicht von einem "Unfall" gesprochen – eine Einschätzung, die von Anwalt List scharf kritisiert wird. Er warf der SUB vor, die Veröffentlichung des Cockpit Voice Recorders und des Datenspeichers zu verhindern.
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Die betroffenen Verfahren wurden sowohl von der Leiterin der SUB als auch von den anderen Verdächtigen abgegeben, was die rechtliche Klärung komplizierter macht. Internationale Privatgutachten bescheinigen diesen Fall als "schweren Störfall". Die Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber sind bislang noch nicht ausgewertet, was die Ermittlungen zusätzlich behindert. Des Weiteren muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden, ob die Sicherstellung dieser Aufzeichnungen rechtens war.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ist ebenfalls mit dem Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung beschäftigt. Ein Ende des umfangreichen Ermittlungsverfahrens ist noch nicht absehbar. Die Komplexität des Falls zeigt sich auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) definiert sind. gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz ist die BFU für die Untersuchung von Unfällen und schweren Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen verantwortlich.
Die BFU verfolgt dabei den Zweck der Unfallprävention und untersucht nur Ereignisse, wenn diese bedeutende Erkenntnisse für die Luftfahrtsicherheit erwarten lassen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Berichte der BFU keine Feststellungen zu Schuld, Haftung oder Ansprüchen enthalten und unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren sind.
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