Wien

Anklage wegen Unterstützung terroristischer Straftaten: 6 Monate Haft bedingt

Aktivist verurteilt: Welche Rolle spielt die Meinungsfreiheit?

Ein 56-jähriger Mann wurde am Wiener Landesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt wegen Aufforderung zu bzw. Gutheißung terroristischer Straftaten. Das Urteil erfolgte nicht aufgrund der Veröffentlichung seines Videos, sondern weil das Video bis zum Ende zugänglich blieb und nicht gelöscht wurde. Der Mann wurde dafür verantwortlich gemacht, da er sich als Medieninhaber seiner Website und seines YouTube-Kanals des Gutheißens terroristischer Straftaten schuldig machte, entschied Richter Stefan Apostol. Die Verteidigerin des Angeklagten bat um Bedenkzeit, während die Staatsanwältin noch keine Erklärung abgab, wodurch das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.

Vor der Verhandlung wurden verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen, da Sympathisanten des Angeklagten eine Solidaritätsdemo vor dem Gericht abhielten. Es wurde befürchtet, dass dies die Verhandlung stören könnte, daher wurde der Prozess kurzfristig in einen anderen Saal verlegt. Ein Fotografier- und Filmverbot wurde verhängt, das den gesamten Gebäudetrakt einschließlich des Verhandlungssaals umfasste. Obwohl die meisten Unterstützer des Mannes aufgrund unzureichender Sitzplätze nicht an der Verhandlung teilnehmen konnten, verlief die Verhandlung selbst ruhig.

Der Angeklagte, ein selbstbeschriebener Marxist und Hausmann, bezeichnete den Angriff der Hamas auf Israel als gerechten Krieg und veröffentlichte ein Video mit einer Rede, in der er den Widerstand gegen die israelische Besatzung unterstützte. Der Mann bekannte sich in der Verhandlung nicht schuldig und lehnte den Vorwurf ab, Terrorismus zu befürworten. Trotzdem wurde er allein aufgrund der Nichtlöschung des Videos verurteilt. In seiner Verteidigung betonte er seine Solidarität mit dem palästinensischen Volk und sah sich als Opfer einer politischen Verfolgung.

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Der Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte durch das Löschen des Videos freigesprochen worden wäre, da er als Medieninhaber seine journalistische Sorgfaltspflicht verletzt hätte. Der Aktivist betonte weiterhin seine Überzeugung, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen, und argumentierte, dass die Geschehnisse um den Angriff der Hamas weltweit zu einem Umdenken geführt hätten. Letztlich blieb die Einsicht des Angeklagten, dass er seine Solidarität mit dem palästinensischen Volk kundgetan hat, im Mittelpunkt seines Standpunktes während des Prozesses.

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