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Eine 16-Jährige in Wien ist Opfer eines schweren sexuellen Übergriffs geworden. Nach Angaben der Polizei wurde das Mädchen von einem Mann in eine Wohnung gelockt, wo sie von mehreren Tätern sexuell missbraucht worden sein soll. Diese mutmaßlichen Täter hätten die grausame Tat offenbar gefilmt, um das Opfer unter Druck zu setzen, damit es nicht zur Polizei geht. Die 16-Jährige schwieg lange über das Geschehen, entschloss sich jedoch zur Anzeige, nachdem sie zufällig einem der Verdächtigen begegnet war. Ein tatverdächtiger 19-jähriger Syrer aus Graz wurde bereits festgenommen. Die Behörde ermittelt weiterhin und fahndet nach weiteren möglichen Beteiligten an diesem schwerwiegenden Verbrechen, von dem sexualisierte Gewalt gegen Frauen ein Teilaspekt ist, wie auch exxpress.at berichtet.

In Österreich haben Personen, die Gewalt erlebt oder beobachtet haben, die Möglichkeit, dies bei der Polizei anzuzeigen. Die Anzeige kann rund um die Uhr erstattet werden, sei es über die Notrufnummer 133 oder direkt im Wachzimmer der Polizei. Dies ist besonders relevant in Fällen von sexualisierter Gewalt, wo das Opfer das Recht hat, von einer Beamtin einvernommen zu werden. Die Polizei erstellt ein Protokoll der Aussage, das das Opfer nachträglich überprüfen und gegebenenfalls korrigieren kann. Zudem dürfen Gewalttaten wie Vergewaltigung (§ 201) oder Körperverletzung (§ 83) nicht ungestraft bleiben, wie auf wien.gv.at erläutert wird.

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Rechte der Opfer

Opfer von Gewalt haben bestimmte Rechte im Strafverfahren. Dazu zählt, dass sie von einer Vertrauensperson begleitet werden dürfen, während ihre Aussage erhoben wird. Auch können sie Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bekommen. Bei sexuellen Delikten besteht zudem die Möglichkeit, durch eine Beamtin einvernommen zu werden. Der Verlauf der Strafanzeige wird von der Staatsanwaltschaft geregelt, die auch über das Ergebnis des Verfahrens entscheidet, ob es zu einem Freispruch oder einer Verurteilung kommt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Schadensersatz vom Täter zu fordern, was in vielen Fällen eine zusätzliche wichtige Dimension für die Opfer darstellt.

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Die Problematik von Gewalt gegen Frauen ist nicht neu. Studien zeigen, dass Gewalt gegen Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts erfahren wird, in der Gesellschaft weit verbreitet ist. Eine Erhebung zur geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen, die im Jahr 2021 durchgeführt wurde, belegt, dass Frauen von verschiedenen Formen der Gewalt betroffen sind, sowohl in intimen Beziehungen als auch außerhalb. Themen wie Stalking und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind ebenfalls Teil des Berichts. Informationen hierzu stammen von der Eurostat und dem Bundeskanzleramt und zeigen auf, wie wichtig eine umfassende Analyse und datengestützte Maßnahmen in der Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt sind, wie auf statistik.at zu finden ist.

Die Europäische Kommission plant mit ihrer „Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ umfassende Maßnahmen, um geschlechtsbezogene Gewalt zu bekämpfen. Ziel ist es, nicht nur die Sensibilität für das Thema zu erhöhen, sondern auch konkrete Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, um den betroffenen Frauen gerecht zu werden und ihnen bei der Anzeige sowie dem Umgang mit den erlebten Traumata zu helfen.