Wien hat einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung erzielt, insbesondere im Bereich der Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Mehr als 7 Millionen Dokumente wurden erfolgreich digitalisiert, was zu einer Effizienzsteigerung in der Verwaltung führt. Diese Digitalisierung wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien durchgeführt und erstreckt sich über den Zeitraum von April 2024 bis Dezember 2025. Dabei handelt es sich um eine umfangreiche Reform der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), die bereits 2021 begann und 2024 in einen ständigen Verbesserungsprozess übergehen wird. Gemäß den Angaben von presse.wien.gv.at beinhaltet das Projekt die Digitalisierung der Wiener Staatsbürgerschaftsevidenz.

Insgesamt wurden 7,2 Millionen Dokumente eingescannt, was etwa 10,4 Millionen Bilder entspricht. Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling betont die Wichtigkeit der Sicherung historischer Daten durch diese Maßnahmen. Die stellvertretende Abteilungsleiterin Nina Crobath hoben die professionelle Verpackung und Einsortierung der Dokumente hervor. Der nächste Schritt in diesem Prozess ist die Beschlagwortung der Dokumente, um deren Auffindbarkeit zu erleichtern.

Digitale Verfahren und Effizienz

Die Digitalisierung führt zu beschleunigten Verfahren und erleichtert die Beantwortung von Auskünften über den Verfahrensstand. Seit 2022 sind alle internen Verfahrensschritte digitalisiert und neue Akten werden ausschließlich digital bearbeitet. Das zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) spielt eine wesentliche Rolle in der Zukunft der Staatsbürgerschaftsevidenz. Dieses Register umfasst unter anderem die Verdatung von ausländischen Personenstandsfällen im Zentralen Personenstandsregister (ZPR).

Die Heimatrolle, die historische Daten über Personenstand, Beruf, Wohnort und Abstammung enthält, ist entscheidend für die Prüfung des Erwerbs und den Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft. Dieses Dokument wird auch für abteilungsinterne Recherchetätigkeiten benötigt, insbesondere seit Einführung des § 58c, der den Staatsbürgerschaftserwerb für Angehörige von NS-Opfern regelt.

Rolle der Digitalisierung in der Verwaltung

In zunehmendem Maße wird die Verwaltung als treibende Kraft hinter der Digitalisierung in Österreich wahrgenommen. Das Ziel der Digitalisierung reicht über die bloße Vereinfachung von Prozessen hinaus. Laut bundeskanzleramt.gv.at wird angestrebt, alle Akteure in den Digitalisierungsprozess einzubinden und einen Know-how-Transfer zwischen den Gebietskörperschaften zu gewährleisten. Die Entwicklung von E-Government hin zu M-Government spiegelt sich in der hohen Marktdurchdringung von Smartphones in Österreich wider, was mobile E-Government-Angebote notwendig macht.

Digitalisierung bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Amtsservices orts- und zeitunabhängig zu nutzen. Das E-Government-Gesetz von 2004 bildet die Grundlage für diese Bestrebungen, die unter anderem auf Prozessautomatisierung, interne Kommunikationsverbesserung und erhöhte Transparenz abzielen. Zudem werden nationale und internationale E-Government-Standards integriert, um ein grenzübergreifendes Verwaltungshandeln zu fördern. Innovative Projekte wie das „Once-Only-Prinzip“ zeigen, wie Daten nur einmal abgefragt werden sollen, um den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren.

Insgesamt stellt die Digitalisierung in Wien und Österreich einen bedeutenden Schritt in die Zukunft dar, wobei sowohl der Zugang zu Informationen als auch der Umgang mit historischen Daten optimiert wird. Weitere Informationen zu diesen Themen und Entwicklungen sind in den jeweiligen Berichten zu finden, wie etwa auf orf.at.