Im Herzen von Amstetten wurde im soogut-Sozialmarkt ein kulinarisches Event der besonderen Art zum Wohle der Gemeinschaft veranstaltet. Eine illustre Gruppe von Kommunalpolitikern, darunter Bürgermeister Christian Haberhauer und mehrere Vizebürgermeister, schwang die Kochlöffel und zauberte ein dreigängiges Mittagsmenü. Die Gäste durften sich über eine köstliche Kürbiscremesuppe, saftige Koteletts mit Gemüse, Wedges, Salat und klassischem Apfelstrudel als Nachspeise freuen. Dieses gemeinsame Kochen diente nicht nur dem schmackhaften Genuss, sondern auch einem guten Zweck, wie meinbezirk.at berichtete.
Doch während diese Premiere in Amstetten für Freude sorgte, beleuchtet ein weiterer Artikel die finanziellen Aspekte, die hinter dem Amt eines Bürgermeisters in Österreich stehen. Die Gehälter sind nicht nur vielfältig, sondern auch stark an die Einwohnerzahlen der jeweilig verwalteten Gemeinden gekoppelt. So verdienen Bürgermeister in Österreich zwischen 2.740 und beeindruckenden 17.262,90 Euro brutto pro Monat, was einen erheblichen Unterschied in der finanziellen Entlohnung darstellt, je nachdem, in welchem Bundesland sie tätig sind. In den größten Städten sind die Gehälter oft wesentlich höher, während kleinere Gemeinden deutlich weniger zahlen, so wie kommunalnet.at aufzeigt.
Faktoren hinter den Gehältern
Die unterschiedlichen Vergütungen verwundern nicht, da das Bürgermeisteramt eine Vielzahl an Aufgaben umfasst. Bürgermeister müssen zahlreiche Veranstaltungen leiten und sind oft auch unangenehme Aufgaben am Abend nicht los. Diese Verantwortung spiegelt sich in den Gehältern wider, die in den meisten Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt sind. Ein Hinweis auf die Amtsentlohnung ist, dass das Gehalt nicht alleine von der Größe der Gemeinde, sondern auch von der schwierigen Nachfolge und der intrinsischen Motivation der Amtsinhaber abhängt. Die großen Unterschiede machen deutlich, dass die Wahl eines Bürgermeisters nicht nur eine politische, sondern auch eine wirtschaftliche Entscheidung für die Gemeinden ist.