Roland Weißmann, der ehemalige Generalsekretär des ORF, befindet sich in einem rechtlichen Streit mit seinem ehemaligen Arbeitgeber. Nach seiner Kündigung plant er, rechtliche Schritte einzuleiten und fordert eine Entschädigung in Höhe von rund vier Millionen Euro. Diese Kündigung wurde von der interimistischen ORF-Chefin Ingrid Thurnher nach einer Compliance-Prüfung ausgesprochen, die vor allem die Vorwürfe sexueller Belästigung betraf. Laut der Prüfung lagen jedoch weder strafrechtliche noch gleichbehandlungsrechtliche Vorwürfe vor.

Weißmanns Anwalt, Oliver Scherbaum, bezeichnete die Kündigung als „sittenwidrige Motivkündigung“. Die Ansprüche, die Weißmann geltend macht, setzen sich aus entgangenem Einkommen bis zum Ende seiner Funktionsperiode, möglichen Bezügen einer zweiten Amtszeit und Schadenersatz für Rufschädigung zusammen. Präsident Heinz Lederer sowie sein Stellvertreter Gregor Schütze stehen in der Kritik, da der Redaktionsausschuss diesen beiden und zwei weiteren Stiftungsräten das Misstrauen ausgesprochen hat.

Compliance-Prüfung und deren Folgen

Die Compliance-Prüfung weckte Bedenken hinsichtlich des Führungsverhaltens. Es wurde auf die erhöhten Maßstäbe für Führungskräfte verwiesen, um den Anschein unangemessenen Verhaltens zu vermeiden. In einer Studie des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen wurde festgestellt, dass 84 % der deutschen Unternehmen Compliance-Verstöße erlebten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, dass Führungskräfte über Unternehmensrecht und Haftungsrisiken informiert sein müssen, um rechtliche Strafen, finanzielle Einbußen und Reputationsverluste zu vermeiden.

Führungskräfte haben die Pflicht, die Gesetzmäßigkeit sowie die Einhaltung interner Richtlinien zu gewährleisten. Ein Fehlverhalten kann zu erheblicher persönlicher Haftung führen, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Dimensionen annehmen kann. Im Fall von Weißmann könnte dies ebenfalls von Bedeutung sein, da seine Kündigung in einem Kontext gesehen wird, in dem Führungskräfte als Vorbilder agieren und entsprechend handeln müssen.

Kritik an der ORF-Kommunikation

Die öffentliche Kommunikation des ORF in dieser Angelegenheit wird von Weißmann und seinem Anwalt als rechtlich bedenklich angesehen. Die Tatsache, dass eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde und die Prüfung eines Anfangsverdachts läuft, sorgt für zusätzliche Spannung.

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Weißmann weist die Vorwürfe der sexuellen Belästigung entschieden zurück und betont, dass der Kontakt mit der betroffenen Mitarbeiterin einvernehmlich war. Er sieht sich gezwungen, sich gegen unzulässige Vorwürfe zu wehren und fordert eine Entschuldigung vom ORF. Die Situation reflektiert die Herausforderungen und Risiken, mit denen Führungskräfte in Unternehmen konfrontiert sind, insbesondere in Kombination mit der Notwendigkeit, Compliance-Richtlinien strikt einzuhalten.