
Aktuell sorgt die rechtliche Auseinandersetzung um den Lobautunnel für Aufsehen: Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) ist überzeugt, dass die geplanten Maßnahmen zur Genehmigung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich sein werden. Der Streit dreht sich um die Auslegung der Unionsrechtskonformität der Bundesstraßengesetz-Novelle aus dem Jahr 2006. Dabei betont die Asfinag, dass die Konformität auf nationaler Ebene bereits 2018 geprüft und bestätigt wurde. "Wir werden im kommenden Verfahren umfassend Stellung nehmen und konstruktiv an einer raschen Klärung der unionsrechtlichen Fragen mitwirken", erklärt ein Sprecher der Asfinag gegenüber der APA, wie NOEN berichtet.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Zusätzlich zu diesen rechtlichen Überlegungen ist das Asfinag-Gesetz von zentraler Bedeutung. Laut den Bestimmungen ist die Asfinag unter anderem für die Finanzierung, Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen verantwortlich, einschließlich der damit verbundenen Infrastruktur. Ab dem 1. Januar 2024 tritt eine entscheidende Änderung in Kraft, die es der Asfinag ermöglicht, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und Unternehmen zu beteiligen. Diese Ermächtigung wird auch in einem Dokument erläutert, das im RIS veröffentlicht wurde.
Mit dieser Entwicklung wird die Stellung der Asfinag im Straßenbau und der Verkehrsinfrastruktur weiter gefestigt, sowohl in Österreich als auch international. Die rechtlichen Klärungen und die Modernisierung der Gesetzeslage sind nun ausschlaggebend für die zukünftige Planung und Finanzierung des Straßenbaus im Land.
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