In Niederösterreich stehen in den kommenden Monaten zwei bedeutende kommunale Wahlen an, die durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt sind. Laut vienna.at wird die Wahl in Neunkirchen am 31. Mai 2026 und die Wahl in Kematen an der Ybbs am 22. März 2026 stattfinden.
Der Anlass für die Neuwahl in Neunkirchen ist der Rücktritt mehrerer Abgeordneter der SPÖ und Grünen im Dezember 2025. Diese Entscheidung fiel vor dem Hintergrund wachsender politischer Unruhen und Veränderungen, die seit der Gemeinderatswahl im Jänner 2025 stattfanden. Der Gemeinderat ist zur Zeit nur zu weniger als zwei Dritteln besetzt, da der Rückzug der FPÖ-Abgeordneten aufgrund des Parteiausschlusses von Vizebürgermeister Marcus Berlosnig und sechs weiteren Mandataren hinzukommt. Zudem gab die ÖVP-Bürgermeisterin Klaudia Osztovics ihren Rücktritt bekannt und der Ersatzkandidat Wolfgang Kessler zog sich ebenfalls zurück. Aktueller Bürgermeister ist Peter Teix von der ÖVP, der erst am 6. Dezember 2025 in sein Amt gewählt wurde.
Wahl in Kematen
Die Wahl in Kematen an der Ybbs ist eine teilweise Wahlwiederholung, die durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) notwendig wurde. Die Gemeinderatswahl vom 26. Jänner 2025 wurde aufgehoben, nachdem die lokale SPÖ eine Anfechtung erhoben hatte. Grund waren mangelnde Angaben zur Glaubhaftmachung der Identität bei 19 Wahlkartenanträgen. Die nächsten Wahlen in Kematen werden mit den bestehenden Listen und Kandidaten aus dem Vorjahr durchgeführt.
Der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang auf wichtige rechtliche Fragestellungen verwiesen, die auch in anderen Kontexten von Bedeutung sind. So hat der VfGH Nordrhein-Westfalen vor kurzem über die Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen entschieden. Der Antragsteller, welcher sich gegen die neue Regelung wandte, argumentierte, dass die Änderung seine Rechte auf Chancengleichheit und Gleichheit der Wahl verletze. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass der Systemwechsel nicht sachlich gerechtfertigt ist und benachteiligt kleinere Parteien durch eine Ungleichverteilung der Sitze.
Wahlrecht für EU-Bürger
Ein weiteres relevantes Thema ist das Wahlrecht für Unionsbürger in Österreich. In einer vielbeachteten Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die Regelung der Wiener Gemeindewahlordnung, die das Wahlrecht für Unionsbürger auf die Bezirksvertretungen beschränkt, verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung bezieht sich auf das aktive und passive Wahlrecht, das gemäß Artikel 8b EGV auch Unionsbürgern, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, zusteht. Die Bestimmungen der Wiener Gemeindewahlordnung wurden als nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt, da sie die Rechte der Unionsbürger einschränkten.
Diese beiden großen Wahlen und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen bilden einen Rahmen, der sowohl lokale als auch überregionale politische Entwicklungen in Österreich beleuchtet. Die bevorstehenden Wahlen könnten entscheidende Auswirkungen auf die politische Landschaft in Niederösterreich haben und zeigen, wie wichtig rechtliche Grundlagen für die Umsetzung demokratischer Prinzipien sind.