Österreich

Wahlärzte müssen ab 1. Juli online Rechnungen einreichen – Verschiebung geplant

Alles bleibt unklar: Warum die automatische Wahlarzt-Abrechnung ab Juli so umstritten ist

Die Ärztekammer sieht die geplante automatische Wahlarzt-Abrechnung ab Juli als unrealistisch an. Obwohl eine Einigung mit der Sozialversicherung und dem Ministerium auf eine Verschiebung erzielt wurde, sind die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und das Gesundheitsministerium von einer Verzögerung nicht überzeugt. Diese Divergenz zwischen den Parteien wurde in einer Mitteilung der Ärztekammer deutlich gemacht. Es besteht Einigkeit darüber, dass der anvisierte Stichtag am 1. Juli ohne klare Richtlinien für die Ärzteschaft nicht umsetzbar sei.

Die Verhandlungen bezüglich der notwendigen Umsetzungsmodalitäten sind noch im Gange, während offene Fragen zur konkreten Umsetzung, wie die Identifizierung betroffener Wahlärzte oder die Finanzierung der erforderlichen Software für die Ordinationen, noch geklärt werden müssen. Die Ärztekammer wies darauf hin, dass die Bezeichnung des 1. Juli als Stichtag seitens der Gesundheitskasse irreführend sei. Die ÖGK betont hingegen, dass die Verpflichtung für Wahlärzte, das System "WAH Online" ab 1. Juli zu nutzen, gesetzlich festgelegt sei und nur der Gesetzgeber eine Änderung herbeiführen könne.

Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, dass Patienten, die einen Wahlarzt konsultieren, eine schnellere Rückerstattung eines Teils der Kosten von der Krankenkasse erhalten. Bisher mussten Patienten Wahlarztrechnungen selbst einreichen, um 80 Prozent des Kassentarifs zurückerstattet zu bekommen. Dabei kam es zu einer Wartezeit von drei bis vier Wochen, teilweise sogar länger. Durch die direkte elektronische Einreichung durch den Wahlarzt soll die Bearbeitungszeit auf zwei Wochen reduziert werden. Wahlzahnärzte sind von dieser Regelung ausgenommen, und eine Bagatellgrenze beim Jahresumsatz soll sicherstellen, dass nur gelegentlich tätige Ärzte nicht dem neuen Abrechnungssystem unterliegen.

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