Vorarlberg

Vorarlberger Zweitligisten kämpfen um Bundesliga-Lizenz

Hoffnung auf Gerechtigkeit: FC Dornbirn vor neutralem Schiedsgericht

Das Protestkomitee hat dem FC Dornbirn die Zulassung zur 2. Liga verweigert, was bedeutet, dass der Verein unabhängig von seiner sportlichen Entwicklung in die Regionalliga absteigen müsste. Der Vereinspräsident Hubert Domig kritisiert diese Entscheidung und kündigt an, vor das Ständige neutrale Schiedsgericht zu ziehen, um die Zulassung doch noch zu erhalten. Domig betont, dass der Verein alle geforderten Unterlagen eingereicht hat, inklusive einer neuen Berechnung und der Vorstellung eines Investors, der bestätigt hat, Gelder an den Verein zu zahlen. Trotz dieser Bemühungen wurde die Zusicherung der Bundesliga nicht anerkannt, was Domig als unverständlich bezeichnet. Er zeigt sich zuversichtlich, dass das Ständige neutrale Schiedsgericht dem Verein die Zulassung erteilen wird, da er fest davon überzeugt ist, dass alles ordnungsgemäß erledigt wurde und der FC Dornbirn das Niveau für die 2. Liga besitzt.

Im Gegensatz dazu erhielt der Zweitligist Schwarz-Weiß Bregenz nachträglich die Lizenz für die Bundesliga, nachdem ein neuer Trainer mit UEFA-Pro-Lizenz präsentiert wurde, was eine Nachforderung erfüllte. Obwohl Bregenz derzeit auf dem elften Tabellenplatz steht und keine Aufstiegschancen hat, entschied sich der Verein aufgrund finanzieller Anreize dafür, um die Bundesliga-Lizenz zu kämpfen. Diese Lizenz berechtigt den Club zu einer Infrastruktur-Förderung von 200.000 bis 300.000 Euro.

Die Vorarlberger Bundesliga-Klubs SCR Altach und Austria Lustenau haben bereits in erster Instanz die Lizenz für die kommende Saison erhalten. Beide Vereine erfüllen die erforderlichen Kriterien und Auflagen für eine solide Vereinsführung und werden auch in der Saison 2024/25 im Profifußball aktiv sein. Altach erhielt grünes Licht nicht nur für die Herren-Bundesliga, sondern auch für eine mögliche Teilnahme an der Champions League-Qualifikation für die Frauenabteilung des SCRA. Der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga endet mit den Entscheidungen des Protestkomitees. Clubs, die die Zulassung verweigert bekommen, können innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einreichen, und eine Entscheidung wird bis spätestens Ende Mai erwartet.

Seit der Ligareform gilt eine Unterscheidung zwischen Lizenz (für die Bundesliga) und Zulassung (für die 2. Liga). Der Erhalt der Lizenz berechtigt auch zur Teilnahme an der 2. Liga.

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