In Bezau gibt es massive rechtliche Auseinandersetzungen über die Umwidmung von Grundstücken. Nach Berichten von ORF Vorarlberg hat der Landesvolksanwalt Klaus Feurstein die Vorgehensweise der Marktgemeinde als verfassungswidrig eingestuft. Ein Betroffener, der seit Januar 2021 versucht, ein Grundstück widmen zu lassen, sieht sich gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, der ihn verpflichtet, das geplante Gebäude als Hauptwohnsitz zu nutzen – eine Forderung, die laut Feurstein nicht erforderlich ist und gegen das Raumordnungsgesetz verstößt.
Die Gemeinde beharrt auf dieser Praxis und verweigert die Verhandlungen über Umwidmungsgesuche, solange der entsprechende Vertrag nicht unterzeichnet wird. Dadurch bleiben diejenigen, die eine Umwidmung beantragen, in einer rechtlichen Sackgasse ohne Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Dies verletzt ihrer Meinung nach grundlegende Rechtsprinzipien wie den Eigentumsschutz und verfassungsrechtliche Verfahren. Feurstein kritisiert zudem die Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die sich zwar passive verhält, aber auf die beschlossene Vorgehensweise der Gemeinde verweist.
Strafanzeige aufgrund vermeintlichen Amtsmissbrauchs
Angesichts dieser Entwicklungen hat der Anwalt des Betroffenen eine Strafanzeige gegen Bürgermeister Hubert Graf und weitere Mitglieder des Gemeindevorstandes eingereicht. Laut Landesvolksanwalt besteht der Verdacht auf rechtwidriges Handeln und möglichen Amtsmissbrauch. Betroffene Bürger, die sich ungerecht behandelt fühlen, können sich bei Feurstein und seinem Team beschweren und Unterstützung einholen. In dieser angespannten Situation zeigt sich eine klare Diskrepanz zwischen den erhofften rechtlichen Möglichkeiten der Bürger und den Praktiken der Gemeindeverwaltung.
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