
Bei den kürzlich stattgefundenen Gemeindewahlen in Hard sorgte die Liste „Zukunft Hard“ mit etwa 38 Prozent der Stimmen für Aufsehen und gewann die Wahl. Ihr Spitzenkandidat René Bickel holte bei der Bürgermeisterwahl 34 Prozent und steht nun am 30. März 2025 in einer Stichwahl gegen den amtierenden Bürgermeister Martin Staudinger von „Mitanand für Hard“. Doch nun wird die Rechtsmäßigkeit dieser Wahl von einem Rechtsanwalt angefochten. Anton Weber, ein Anwaltskollege aus Hard, erhebt Einspruch gegen die Kandidatur von „Zukunft Hard“ und meint, dass die Liste nicht in gleicher Form wie die vorherige ÖVP-Liste auftreten dürfte, wie der ORF Vorarlberg berichtet.
Weber argumentiert, dass „Zukunft Hard“ zur Wahl hätte Unterschriften sammeln müssen, da sie nicht identisch mit der früheren ÖVP-Liste sei. Er bezeichnet die Teilnahme als nicht gesetzmäßig und schlägt vor, die Wahlen umgehend aufzuheben. Nun liegt die Entscheidung bei der Landeswahlbehörde, die klären muss, ob Weber mit seiner Anfechtung recht hat oder nicht. Das Ergebnis dieser Prüfung könnte weitreichende Folgen für die neu gestaltete Wählergemeinschaft haben. Bickel, der auf die Anfechtungen recht gelassen reagiert, hält die Vorwürfe für durchsichtige politische Manöver und betont, dass die Liste von Anfang an als überparteiliche Bewegung konzipiert war, so die Berichterstattung auf VOL.AT.
Politische Unruhen in Hard
Bickel empfindet den Zeitpunkt des Einspruchs als merkwürdig und macht deutlich, dass im Vorfeld genügend Gelegenheit bestanden hätte, Bedenken gegen die Übereinstimmung der Liste zu äußern. Seine Ansicht nach hätte dies bereits in der Gemeindewahlbehörde zur Sprache gebracht werden können, wo Vertreter aller Parteien sitzen. Seiner Meinung nach sei der Anlass für den Einspruch nichts weiter als ein „Anpatzversuch“ seitens Weber, der bis 2020 in der Kommunalpolitik aktiv war und 2010 Vizebürgermeister von Hard war.
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