Ein österreichischer Staatsbürger wurde am 13. Dezember 2025 am Murtala Muhammed International Airport in Lagos, Nigeria, aufgegriffen, als er kurz davor war, mit einem Emirates-Flugzeug nach Dubai zu fliegen. Bei ihm fanden die Behörden mehr als 1,3 Millionen Euro Bargeld, bestehend aus 651.505 Euro und 800.575 US-Dollar, was insgesamt etwa 2,28 Milliarden Naira entspricht. Die Kontrolle wurde von der Anti-Geldwäsche-Einheit des nigerianischen Zolls durchgeführt, die auf einen Hinweis reagierte. Der Zollkommandant Chidi Nwokorie bestätigte, dass der Mann gegen die Vorschriften zur Bargelddeklaration bei der Ausreise verstoßen hatte.

Bei der Befragung verneinte der Verdächtige, dass er Währungen anzumelden habe, obwohl das Mitführen von Bargeld in dieser Höhe keine Straftat darstellt, solange es korrekt deklariert wird. Die nigerianischen Zollbehörden wiesen darauf hin, dass Reisende Bargeld ab einem Wert von 10.000 US-Dollar verpflichtend anmelden müssen. Der Fall des Österreichers konnte als ein bedeutender Erfolg der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden gewertet werden, und die Economic and Financial Crimes Commission (EFCC) kündigte eine gründliche Untersuchung der Herkunft des Geldes und der Hintergründe des Transports an.

Ermittlungen und mögliche Verbindungen

Die Ermittlungen werfen auch Fragen über mögliche Verbindungen des Verdächtigen nach Vorarlberg auf, die jedoch bislang unbestätigt sind. Die Herkunft des Geldes und die genauen Gründe für die Reise nach Dubai sind noch unklar. Laut den bisherigen Informationen könnte der Verdächtige in Verbindung mit illegalen Finanztransaktionen stehen, weshalb es für die Behörden von entscheidender Bedeutung ist, die Hintergründe ausführlich zu prüfen. Der nigerianische Zoll warnte ausdrücklich davor, bei der Deklaration von Bargeld ungenau zu sein, um Geldwäsche und andere kriminelle Aktivitäten zu verhindern.

Zusätzlich zu den aktuellen Vorschriften, die für die Ein- und Ausreise mit Bargeld gelten, wurde festgestellt, dass seit dem 3. Juni 2021 die Regulations zum Thema Bargeldmitnahmen innerhalb der EU verschärft wurden. Reisende müssen ein Formular zur Barmittelanmeldung ausfüllen, wenn sie Bargeld oder Wertgegenstände im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitführen. Diese Vorschriften sehen vor, dass Zollbehörden auch bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten bei Beträgen unterhalb dieser Grenze tätig werden können, was die strengeren Kontrollen rechtfertigt.

Insgesamt bleibt abzuwarten, welche weiteren Informationen über den Fall des österreichischen Staatsbürgers ans Licht kommen werden und ob dieser möglicherweise rechtliche Konsequenzen zu erwarten hat. Der Verdächtige wurde in den Händen der EFCC, die die weiteren Ermittlungen leitet, übergeben. Der nigerianische Zoll appellierte an Reisende, ehrlich zu erklären, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Für weitere Informationen zu den Vorschriften zur Bargelddeklaration in der EU, sei auf die offizielle Seite Taxation and Customs verwiesen, die die entsprechenden Regeln detailliert erläutert.

Zusammenfassend beleuchtet dieser Vorfall nicht nur die strengen Kontrollen in Nigeria, sondern stellt auch die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Deklaration von Bargeld bei internationalen Reisen in den Vordergrund.