Der Verkauf von selbstgemachten Weihnachtskeksen boomt in den sozialen Medien, jedoch stößt diese Praxis bei Vorarlberger Konditoren auf massive Kritik. Laut ORF Vorarlberg steigt die Zahl der heimischen Hobbybäcker, die ihre Leckereien nicht nur an Freunde, sondern auch an Fremde verkaufen. Die Tatsache, dass gesetzlich nicht klar definiert ist, was "haushaltsübliche Mengen" sind, wird von der Branche als Einladung zur Schwarzarbeit betrachtet. Gunther Fenkart, der Innungsmeister der Konditoren, warnt: „Vieles läuft unter der Hand ab, oft ohne Preisauszeichnung oder öffentliche Bewerbung.“ Die Lebensmittelkontrolle hat dabei keine Befugnisse, private Verkäufer zu überprüfen, was die Hersteller in ihrer Existenz bedroht.
Schwarzarbeit im Fokus der Gesetzgebung
Um der illegalen Beschäftigung den Kampf anzusagen, plant das Bundesfinanzministerium eine umfassende Reform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit einem neuen Gesetz modernisiert. Dieses soll die Effizienz der Prüfungen erhöhen und das Verfahren zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug vereinfachen. Ein zentraler Punkt ist die Schaffung einer "Kleinen Staatsanwaltschaft", die der FKS die Möglichkeit gibt, eigenständig Ermittlungsverfahren durchzuführen und schneller gegen Schwarzarbeiter und illegale Beschäftigung vorzugehen. Zudem werden Unternehmer besser vor unlauterem Wettbewerb geschützt, was das bestehende Problem der illegalen Keksverkäufe aufgreift.
Mit dieser Gesetzesänderung verfolgt die Regierung nicht nur das Ziel, eine faire Wettbewerbsbasis für alle Unternehmen wiederherzustellen, sondern auch die Steuereinnahmen und Sozialbeiträge sicherzustellen, um die sozialen Sicherungssysteme zu stärken. Die Herausforderungen, die durch unklare gesetzliche Definitionen entstehen, könnten somit abgeschafft werden und der Markt für legitime Unternehmer wieder attraktiver gestaltet werden.
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