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Kampf um Weiterbildungskosten: Arbeiterkammer schützt Vorarlberger!

Ein Vorarlberger Arbeitnehmer steht nach seiner Kündigung im Mittelpunkt eines rechtlichen Streits um die Rückzahlung von über 11.000 Euro für eine berufliche Fortbildung. Nach vier Monaten intensiver Weiterbildung, deren Kosten weitgehend von seinem Arbeitgeber getragen wurden, erhielt er die Forderung zur Rückzahlung, falls er das Unternehmen binnen vier Jahren verlässt. Diese Regelung, die ihm nach Abschluss der Ausbildung vorgelegt wurde, sorgte jedoch für Unmut und rechtliche Fragen.

Rechtslage und Unterstützung durch die AK Vorarlberg

Wie die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) berichtete, ist die Rückzahlungsvereinbarung nicht rechtlich bindend, da sie erst nach der Fortbildung unterzeichnet wurde. Nach österreichischem Recht müssen solche Vereinbarungen vor Beginn der Ausbildung getroffen werden, um gültig zu sein. Dr. Christian Maier, Leiter der Arbeitsrechtsabteilung der AK Vorarlberg, stellte klar: „Eine solche Vereinbarung, die erst nachträglich unterzeichnet wird, ist rechtlich nicht bindend. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht im Nachhinein zu Rückzahlungen verpflichten.“ Diese klare Stellungnahme half dem Betroffenen, seine Unschuld in dieser Angelegenheit zu beweisen und jegliche Zahlungen abzuwenden.

Der Arbeitnehmer M. hatte sich frühzeitig an die AK gewandt, um die Rechtmäßigkeit der Rückzahlungsforderung überprüfen zu lassen. In den Augen von AK-Präsident Bernhard Heinzle ist dieser Fall ein Paradebeispiel für die Wichtigkeit von Rechtsberatung und Unterstützung: „Herr M. muss nichts zurückzahlen. Sein Fall zeigt, wie wichtig das Wissen um die Rechtslage und die Hilfe der Arbeiterkammer ist. Ohne sie laufen Arbeitnehmer schnell Gefahr, illegitime Forderungen durch Arbeitgeber zu akzeptieren.“ Diese Intervention der AK stellt sicher, dass Arbeitnehmer auch in kniffligen Situationen gut geschützt sind und nicht von ihren Arbeitgebern in die Enge getrieben werden.

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Webseite von 5min.at und arbeiterkammer.at.

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Vorarlberg, Österreich
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11277 € Schaden
Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
vbg.arbeiterkammer.at

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