Vorarlberg

Hörbranz: Ein Jahr nach Hangrutsch immer noch ohne Lösung

Die lang ersehnte Lösung für die Betroffenen naht: Was steht ihnen bevor?

Am Wochenende jährt sich der verheerende Hangrutsch in der Hörbranzer Parzelle Hochreuthe zum ersten Mal. Über die Zeit sind 400.000 Kubikmeter Erde, Geröll und Schlamm heruntergekommen, was die Häuser von vier Familien zerstörte. Ein weiteres Haus in der Gegend steht zwar noch, bleibt aber unbewohnbar. Leider bewegt sich der Hang immer noch, und die betroffenen Familien sind bisher keinen Schritt weitergekommen, um eine neue Existenz aufzubauen.
Die Betroffenen leben seit einem Jahr bei Bekannten oder in Mietwohnungen, da sie bisher keine Lösung von der Gemeinde oder dem Land erhalten haben. Ihre Hauptforderung ist, Ersatzgrundstücke zu erhalten, falls sie ihre Häuser in Hochreuthe nicht wieder aufbauen können. Michaela Fink, eine der Betroffenen, betont die Dringlichkeit konkreter Vorschläge für ihre Situation, da die finanzielle Belastung durch Mietzahlungen enorm ist.
Der Hörbranzer Bürgermeister Andreas Kresser stellt fest, dass sich bemüht wird, zu helfen, und dass der Katastrophenfonds in dieser Situation unterstützen soll. Es bedarf jedoch individueller Pakete, die über Einzelgespräche mit den Betroffenen geschnürt werden müssen. Um Geld aus dem Katastrophenfonds zu erhalten, ist eine Schätzung der Werte der Grundstücke erforderlich, gefolgt von Einzelgesprächen, um Ersatzgrundstücke zu finden. Die Familien hoffen, dass sie innerhalb eines Jahres Klarheit über ihren neuen Wohnort haben werden.
Die Familien haben den Wunsch, wieder in der Parzelle Hochreuthe zu leben, aber dies scheint in naher Zukunft unrealisierbar zu sein. Landesgeologe Walter Bauer bestätigt die regelmäßigen Bewegungen des Hangs und die damit verbundene Unsicherheit. Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt ein Leben in Hochreuthe ausgeschlossen.
Die Betroffenen haben bereits die Hälfte der Versicherungssumme erhalten, wie Robert Sturn von der Vorarlberger Landesversicherung erwähnt. Der Rest wird ausgezahlt, wenn neu gebaut wird, da die Versicherung an den Wiederaufbau eines Gebäudes gebunden ist. Falls kein Grundstück verfügbar ist, müssen die Betroffenen dies mit der Versicherung klären.

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