Vorarlberg

Geheimhaltung aufgehoben: Bürgermeisterin muss Spar-Markt Gutachten offenlegen

Geheim gehaltenes Gutachten: Was verbirgt sich hinter den Entscheidungen der Ortschefin?

Die Diskussion um die Einrichtung eines Spar-Marktes im Zentrum von Rankweil sorgte vor einigen Monaten für erhebliche Kontroversen innerhalb der Marktgemeinde. Während Befürworter und Gegner über die Notwendigkeit eines weiteren Lebensmittelgeschäfts stritten, beauftragte die Marktgemeinde ein Gutachten zur Klärung der Frage. Bürgermeisterin Katharina Wöß-Krall wollte jedoch den Inhalt des Gutachtens geheim halten, was vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) anders entschieden wurde. Laut LVwG besteht keine Geheimhaltungsinteressen, die einer Offenlegung des Gutachtens entgegenstehen.

Die Bürgermeisterin argumentierte, dass das Gutachten zwar von der Marktgemeinde finanziert wurde, jedoch hauptsächlich den privaten Interessen von Spar und Rauch diene. Dies war der Grund für ihre Weigerung, das Gutachten herauszugeben. Der ORF Vorarlberg wollte dennoch den Inhalt des Gutachtens erfahren, insbesondere aufgrund widersprüchlicher Aussagen zu diesem Thema in Rankweil. Während Bürgermeisterin Wöß-Krall eine positive Bewertung des Spar-Ansiedlungsprojekts im Gutachten angab, widersprach Christoph Metzler von den Rankweiler Grünen dieser Darstellung.

Obwohl ein Antrag auf Auskunft über den gesamten Inhalt des Gutachtens in Rankweil abgelehnt wurde, stellte das LVwG klar, dass die Bürgermeisterin zur Offenlegung verpflichtet ist. Das LVwG hielt fest, dass das Gutachten nicht Bestandteil eines spezifischen Verfahrens war und daher die Auskunftserteilung über den Inhalt erforderlich ist. Die Marktgemeinde wurde ermahnt, denn die Verweigerung der Auskunft wurde als „rechtswidrig“ eingestuft.

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Die Opposition in Rankweil äußerte Bedenken hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen der Spar-Markt-Ansiedlung, darunter die Befürchtung, dass andere Supermärkte schließen könnten und Kritik an der Verkehrsplanung. Trotz der Sammlung von etwa 3.000 Unterschriften gegen das Projekt erschien eine Umsetzung in der geplanten Form unwahrscheinlich. Aufgrund von Bürgerprotesten und dem Druck von Mitbewerbern wurde das Vorhaben vorerst gestoppt, was auch Auswirkungen auf die geplanten Bauprojekte eines Bankzentrums und Wohngebäuden hatte.

Das LVwG schloss eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof aus, da keine grundsätzlichen Rechtsfragen geklärt werden müssen. Die Marktgemeinde hat nun die Wahl zwischen der Offenlegung des Gutachtens oder dem Versuch, mit einer außerordentlichen Revision vor das Höchstgericht zu ziehen.

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