
Am Dienstag wurden die vier Angeklagten der Vorarlberger „Wirtschaftsbundaffäre“ am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Unter ihnen auch der ehemalige Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP). Der Richter stellte fest, dass sie sich der Vorteilsannahme zur Beeinflussung schuldig gemacht hatten. Die Geldstrafen für die Angeklagten belaufen sich auf 27.500 Euro für Rüdisser, 15.000 Euro für Hans Peter Metzler, 13.500 Euro für Jürgen Kessler und 10.000 Euro für Walter Natter, wobei jeweils die Hälfte der Beträge auf Bewährung für drei Jahre ausgesetzt wurde. Ein entscheidender Faktor für das Urteil war die Bezahlung von Weihnachtsessen, die zwischen 2013 und 2019 stattfanden, und von der Organisation des Wirtschaftsbundes übernommen wurden, wie die Presse berichtet.
Vorwurf der Abhängigkeit
Die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezogen sich auf insgesamt sechs Weihnachtsessen, deren Kosten sich auf 12.980 Euro summierten. Diese Events sollen ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen haben, das die Integrität der Amtsführung von Rüdisser in Frage stelle. Der Richter erklärte, dass es nicht um die Absicht der Angeklagten ginge, sondern darum, dass durch die Finanzierung ein unzulässiger Vorteil geschaffen wurde, was den Straftatbestand erfüllte. Trotz dieser Einschätzung wurden sie in Bezug auf den Vorwurf der Untreue freigesprochen, wie 5min festhält.
Rüdisser selbst argumentierte, dass die Tradition der Weihnachtsessen bereits zu seiner Amtszeit eingeführt wurde und die Entscheidungen zur Finanzierung durch den Wirtschaftsbund rechtmäßig waren. Seine Verteidiger wiesen darauf hin, dass er die Interessen des Wirtschaftsbundes aktiv vertreten habe. Der Richter jedoch wies diese Argumentation zurück und hob hervor, dass solch eine Zulassung zur Vorteilsannahme nicht akzeptiert werden könne, um die Integrität von öffentlichen Ämtern zu wahren.
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